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Snapchat-Wahrsager will Vagina-Fotos von Mädchen

Heute Redaktion
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Ein angeblicher Wahrsager hat auf Snapchat von einer 15-Jährigen verlangt, dass sie ihm ein Bild ihrer Vagina schickt. Die Staatsanwaltschaft St. Gallen ermittelt.

Auf dem Instant-Messaging-Dienst Snapchat verspricht ein vermeintlicher Wahrsager, die Zukunft vorauszusehen. Eine 15-Jährige aus Zürich in der Schweiz hat das Angebot aus Langeweile ausprobiert.

Der Chat beginnt harmlos: "Was ist dein Alter?", fragt der selbsternannte Wahrsager. Das Mädchen antwortet: "Ich bin 15." Darauf schreibt der angebliche Wahrsager, dass er ein Bild des Mädchens für die Analyse benötigt. Die 15-Jährige fragt nach, ob er ein Bild vom Gesicht wolle. Die Antwort: "Normalerweise zeigen Frauen ihren Vaginalbereich und ich sehe anhand dessen ihre Zukunft voraus. Natürlich ist das anonym."

"Was für mich am einfachsten für die Analyse ist, ist ein Bild deines Vaginal-Bereichs"

Das Mädchen ist skeptisch, schickt aber dennoch ein Bild seines Gesichts. Daraufhin schreibt der vermeintliche Wahrsager wieder: "Für mich am einfachsten für die Analyse ist, so wie es alle anderen machen, ein Bild deines Vaginalbereichs." Die 15-Jährige wird stutzig und schreibt, dass sie sich selber verarschen könne. Der vermeintliche Wahrsager antwortet: "Es geht lediglich um eine Analyse. Es ist anonym. Ausprobieren und staunen."

Die 15-Jährige beendet den Chat. "Das hat mich extrem angeekelt und schockiert", sagt das Mädchen gegenüber "20 Minuten". Sie habe den Kontakt daraufhin blockiert und sich an einen Bekannten gewandt, um ihm vom Vorfall zu erzählen. Dieser ging am nächsten Morgen im Kanton St. Gallen zur Polizei und erstattete Anzeige.

Staatsanwaltschaft ermittelt

Wie Hanspeter Krüsi, Sprecher der Kantonspolizei St. Gallen zu "20 Minuten" sagt, wird man in diesem Fall aktiv: "Die Polizei hat Abklärungen getätigt und einen Rapport an die Staatsanwaltschaft geschickt." Dort ist der Fall hängig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Es ist unklar, wer hinter der Aktion steckt. Auf einem Social-Media-Kanal äußerst sich ein junger Mann, der auf Instagram fast 12.000 Follower hat, zu dem Vorfall. Er stempelt die Anzeige als "feige Aktion" ab und postet Auszüge des Briefes vom Untersuchungsamt. Dazu schreibt er: "Mann, doch keine Fanpost, nur eine Anzeige von einem 'Homo'." Zu "20 Minuten" sagt der Mann, dass er unschuldig sei und die Wahrsager-Seite nicht betreibe.

Kinderpornografie wird von Amtes wegen verfolgt

Strafrechtliche Folgen könnte das Verlangen eines Bildes des Vaginalbereichs haben. Martino Mona, Strafrechtsprofessor an der Universität Bern, sagt, dass es sich in diesem Fall um eine Anstiftung zur Herstellung von Kinderpornografie handeln könne. Vorausgesetzt, der selbsternannte Wahrsager sei mindestens 18 Jahre alt und habe gewusst oder zumindest in Kauf genommen, dass das Mädchen sich noch im Schutzalter befindet. Mona: "Pornografische Darstellungen mit unter 18-jährigen Darstellern werden als Kinderpornografie gewertet. Bilder vom Vaginalbereich sind sicherlich als pornografisch zu werten."

Dass nicht die Betroffene selber Anzeige erstattet habe, sei in diesem Fall nicht relevant. Denn bei diesem Straftatbestand handle es sich um ein Offizialdelikt und werde von Amtes wegen verfolgt.

Der Wahrsager könnte sich zusätzlich auch wegen eines weiteren Tatbestands strafbar gemacht haben. "Die Aufforderung zum Fotografieren des Intimbereichs wäre als Verleitung zu einer sexuellen Handlung zu werten", sagt Mona. Bernhard Bürki, Sprecher von Pro Juventute, sagt, er habe noch nie so einen Fall erlebt. Generell rät er: "Man soll nie im Leben einem Fremden solche Fotos schicken."