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So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Selbst bei sogenannten "Light-Tarifen" gibt es die Möglichkeit, zumindest einen Teil des Geldes zurückzufordern.

Heute Redaktion
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Bild: iStock

In der Hoffnung auf Schnäppchen buchen viele ihren Urlaub mindestens drei Monate im Voraus. Bis die Reise dann aber endlich losgeht, kann mit Krankheit, Trennung und Kündigungen so Einiges dazwischen kommen, das den Reiseantritt unmöglich macht.

Wer sich darüber nicht doppelt ärgern möchte, kann sich die Kosten für das Flugticket laut dem Verbraucherportal Vergleich.org zumindest teilweise zurückholen – in einigen Fällen sogar bis zu 95 Prozent des Flugpreises!

"In keiner anderen Branche wäre es denkbar, Leistungen in Vorkasse zu bezahlen und das Geld bei einer nicht erbrachten Leistung nicht zurückerstattet zu bekommen. Im Fluggeschäft ist diese Vorgehensweise jedoch an der Tagesordnung", so Vergleich.org-Expertin Désirée Rossa.

Rückerstattung von 95 Prozent

Entsprechend rät Fachanwalt für Reiserecht Jan Bartholl: "Die Fluggesellschaft hat grundsätzlich 95 Prozent aller Ticketkosten rückzuerstatten, völlig unabhängig vom Grund des Rücktritts und davon, ob der Flug zuvor storniert wurde oder nicht."

Allerdings gibt es für die Fluggesellschaft Schlupflöcher: "Weist das Unternehmen jedoch höhere konkrete Kosten nach, kann der Anteil der Rückerstattung geringer als 95 Prozent ausfallen. Diese Kosten müssen jedoch konkret belegt und bewiesen werden."

Sollte dies gelingen, müssen am Ende dennoch Steuern, Flughafengebühren und Treibstoffzuschläge zurückgezahlt werden. Dies liege daran, dass den Airlines in diesen Bereichen nur dann Kosten entstehen, wenn die Person tatsächlich im Flugzeug sitzt.

Light-Tarife

Wer jetzt glaubt, mit einem sogenannten Light-Traif auf dei Rückerstattungsansprüche verzichtet zu haben, der irrt. Denn auch hier können Sie Ihr Geld schon mit einem einfachen Schreiben zurückfordern:

"Selbst wenn Sie bei der Buchung einen speziellen „Light-Tarif" gewählt haben und die Fluggesellschaft behauptet, Sie hätten vertraglich auf die Rückerstattung des Ticketpreises nach Storno verzichtet, bleibt der Erstattungsanspruch meist bestehen", betont Rechtsanwalt und Experte für Fluggastrecht Paul Degott.

Eine wichtige Ausnahme gibt es jedoch: "Gebühren für Flüge, die Sie im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben, sind oft schwieriger zu erstatten. In diesem Fall haben Sie den Vertrag nämlich mit dem Reiseveranstalter geschlossen und nicht direkt mit der Fluggesellschaft."

Alle notwendingen Unterlagen und die richtige Vorgehensweise finden Sie auf www.vergleich.org! (kiky)