Neue Registriermöglichkeit

So bekommst du dein Foto auf die e-card

Von zahlreichen Versicherten wurden im Jänner 2024 die e-cards gesperrt – weil sie kein Foto haben. Jetzt gibt es eine neue Möglichkeit zur Änderung.

Tanja Horaczek
So bekommst du dein Foto auf die e-card
e-Cards ohne Foto sind seit dem 15. Jänner gesperrt.
ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com

Zahlreiche Versicherte in Österreich stehen vor einem Problem: "Wie bekommen ich ein Foto auf meine e-card?". Jetzt gibt es eine neue Möglichkeit dafür. Denn die Übernahme der Fotoregistrierung wird nun auch von Gemeinden wahrgenommen. Vor allem nicht-österreichische Personen im Pflege- und Agrarbereich profitieren davon.

Menschen über 70 und unter 14 sind von Sperre nicht betroffen

Mitte Jänner 2024 wurden die e-cards von zahlreichen Leuten gesperrt, weil sie kein Foto darauf haben. Aber nicht für alle – "Heute" berichtete. Für bestimmte Personengruppen gibt es Ausnahmen. Jugendliche , Ältere und Personen mit einer höheren Pflegestufe dürfen die e-card auch ohne Foto behalten. 

"Alle über 70 Jahren können sich entspannen. Und auch alle, die in einer Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 sind, sind davon nicht betroffen. Genauso wie unter 14-Jährige", erklärt Peter Lehner, Co-Vorsitzender der Sozialversicherung im Ö1-Frühjournal. Doch was ist mit den restlichen Versicherten? Vor allem nicht-österreichische Personen im Pflege- und Agrarbereich? Die können jetzt ebenfalls aufatmen, denn es gibt eine neue Registriermöglichkeit.

Foto kann auf dem Gemeindeamt hinterlegt werden

"Die nun auf Basis des im Nationalrat von Volkspartei und Grünen eingebrachten Initiativantrags kommende Flexibilisierung bei der E-Card-Fotoregistrierung kommt den Menschen und dem Standort zugute", betont ÖVP-Migrationssprecher Ernst Gödl. Ab 1. April soll auch auf dem Gemeindeamt das notwendig, amtliche Foto für die neue E-Card hinterlegen können. Der Wirtschaftsbund Niederösterreich (WBNÖ) begrüßt in einer Presseaussendung diese Erleichterung. Sie komme vor allem den über 17.000 ausländischen 24-Stunden-Betreuungspersonen in Niederösterreich zugute, heißt es. Bisher mussten sie persönlich bei ausgewählten Polizeidienststellen Fotos hinterlegen, was mit Hürden und Wartezeiten verbunden war.

Das gilt es zu beachten:

Sie müssen persönlich zur Registrierungsstelle kommen und dabei folgende Dokumente mithaben:
ein aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate, entsprechend den Passbildkriterien)
Ihre alte e-card, falls Sie eine haben, sonst Ihre Sozialversicherungsnummer
einen Staatsbürgerschaftsnachweis (im Original!)
einen amtlichen Lichtbildausweis (im Original!)
Haben Sie keinen amtlichen Lichtbildausweis, müssen Sie einen Identitätszeugen zur Fotoregistrierung mitbringen. Der Identitätszeuge muss volljährig sein, selbst einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen und die Angaben zur versicherten Person durch seine eigenhändige Unterschrift bestätigen. Ein Verwandtschaftsverhältnis bzw. Naheverhältnis muss nicht vorliegen.

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