Life

So dürfen Sie die Wohnung auf Airbnb anbieten

Schnelles Geld dank Airbnb? Wer keinen Streit mit seinem Vermieter riskieren will, sollte ein paar wichtige Punkte beachten.

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Getty Images

Eine 4,5-Zimmer-Wohnung mitten in Zürich für 220 Franken (202 Euro) pro Nacht – dieses Angebot eines Zürcher Mieters auf der Buchungsplattform Airbnb fand reges Interesse. Weniger Begeisterung kam hingegen in der Nachbarschaft auf.

Nachbarn fühlten sich durch die Gäste gestört und meldeten die Sache dem Vermieter. Dieser wiederum klagte vor Gericht und bekam Recht.

Diese Regeln sind zu beachten

Damit Sie keine Probleme mit ihrem Vermieter, dem Hauseigentümer, den Nachbarn oder gar dem Gesetzt bekommen, sollten Sie folgendes bedenken:

• Selbstverständlich sind für die Vermietung von Ferienquartieren Steuern (Einkommenssteuer, Umsatzsteuer) und Ortstaxe fällig. Laut Gesetzestext müssen alle Online-Zimmervermieter über Plattformen wie Airbnb bis 31.August 2017 ihre Daten bei der Stadt Wien melden.

• Eigentumswohnungen dürfen laut einem OGH-Erkenntnis unter Umständen erst dann für touristische Zwecke vermietet werden, wenn dem alle Miteigentümer an dem Objekt zugestimmt haben.

• Die Bedingungen der Untermiete dürfen nicht missbräuchlich sein, die Wohnung darf also beispielsweise nicht zu einem überrissenen Preis untervermietet werden. Der Mietzins muss demjenigen im Mietvertrag entsprechen. Nur für Möblierung und Reinigung darf ein Aufpreis verlangt werden.

• Das Untermietverhältnis darf dem Vermieter keine Nachteile bescheren, also beispielsweise Ärger mit den anderen Mietern, die sich gestört fühlen.

• In vielen Mietverträgen ist Untervermietung schlicht und einfach untersagt. Im Optimalfall sollten Sie bei Ihrem Vermieter die Erlaubnis einholen.

• Wer gegen den Willen des Vermieters zahlende Gäste beherbergt oder die Bedingungen der Untermiete nicht offenlegt, riskiert eine Kündigung der Wohnung.

Übrigens: Der oben beschriebene Streitfall war in der Schweiz der erste in Zusammenhang mit der Buchungsplattform Airbnb und hatte für den Mieter Folgen: Nicht nur musste er den Gewinn aus der Untervermietung dem Vermieter abliefern, er darf in Zukunft auch keine Gäste mehr gegen Entgelt bei sich aufnehmen.

(Red)