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So gefährlich ist Streusalz

Heute Redaktion
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Beliebt bei den einen, verpönt bei den anderen. Wir verraten Ihnen, was Sie unbedingt über Streusalz wissen sollten und wer den Gehsteig bei Schnee räumen muss.

Schnee und Glatteis auf dem Gehweg. Der Winter hat auch seine schlechten Seiten. Aber wer muss vor dem Haus eigentlich für die Räumung sorgen? Wann müssen die Gehsteige frei sein? Und darf dazu Streusalz verwendet werden?

Für die Schneeräumung auf privaten Grundstücken ist der Hauseigentümer zuständig. Er ist verpflichtet, den gefahrlosen Zugang zu seiner Liegenschaft sicherzustellen.

Aus diesem Grund sind alle Gehwege und Gehsteige in einer Entfernung von drei Metern vom Haus von ihrer Schneelast zu befreien und bei Glatteis zu bestreuen - und das immer zwischen 6 und 22 Uhr. Ist kein Weg vorhanden, muss der Straßenrand in Breite eines Meters freigelegt werden. Ebenfalls in die Pflicht der Eigentümer fällt die Befreiung des Daches von Schneelast und Eis.

Streusalz lässt Schnee und vor allem Eis zwar sofort schmelzen, umweltfreundlich ist es aber nicht gerade. Der Grund: Streusalz besteht zu 90 Prozent aus Natriumchlorid. Gelangt es in den Boden, wird es zur Gefahr für Pflanzen und Keinstlebewesen.

Dennoch ist Streusalz in ganz Österreich erlaubt. Mehr dazu erfahren Sie im Video oben.

(kiky)

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