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So gehen Sie bei Gepäckverlust vor

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Es ist neben Flugverspätungen der Albtraum eines jeden Reisenden: Auf dem Weg in den Urlaub oder bei der Heimreise fehlt am Förderband des Flughafens von Ihrem Koffer jede Spur. "Heute.at" verrät Ihnen, wie Sie in diesem Fall vorgehen können und wann eine Entschädigung in welcher Höhe zusteht.

der Albtraum eines jeden Reisenden: Auf dem Weg in den Urlaub oder bei der Heimreise fehlt am Förderband des Flughafens von Ihrem Koffer jede Spur. "Heute.at" verrät Ihnen, wie Sie in diesem Fall vorgehen können und wann eine Entschädigung in welcher Höhe zusteht.

Weltweit verschwinden mehr als 26 Millionen Gepäckstücke im Jahr. 83 Prozent der betroffenen Gepäckstücke tauchen jedoch wieder auf. 13 Prozent sind beschädigt, nur vier Prozent bleiben für immer verschollen.

Wenn Sie Ihre Gepäckstücke bei der Gepäcksabholung nicht finden, kann es dafür mehrere Gründe geben. Hin und wieder landen Koffer und Co. auf dem falschen Transportband. Ein Blick auf die benachbarten Förderbänder kann nicht schaden. Es ist auch möglich, dass es das Gepäck beispielsweise bei einem knapp angesetzten Anschlussflug, bei Streiks oder bei Hindernissen wie Schneestürmen nicht in die Maschine geschafft hat.

Können Sie Ihren Koffer genau beschreiben?

Finden Sie das Gepäck nicht, gehen Sie zum "Lost and Found"-Schalter und melden Sie den Verlust. Auf Ihrer Boarding Card befindet sich ein Aufkleber mit der Gepäckregistrierungsnummer, die Sie mit Ihrem Koffer in Verbindung bringt.

Außerdem müssen Sie Ihren Koffer beschreiben. Es empfiehlt sich deshalb, sich Aussehen und Marke des Koffers vor Reiseantritt immer gut einzuprägen und eventuell sogar ein Foto mit dem Smartphone zu schießen, dass Sie dann im Fall der Fälle sofort bei der Hand haben. Außerdem ist die Anschaffung von farblich auffälligen Koffern bzw. Taschen oder die Markierung mit bunten Gurten oder Schleifen hilfreich.

Oft wird Koffer am selben Tag nachgeliefert

Bleibt das Gepäck verschwunden, müssen Sie eine erste Verlustmeldung mit Ihrer Telefonnummer und der Adresse, wohin das Gepäck geliefert werden soll, erstellen. Im Glücksfall taucht das Gepäckstück am selben Tag auf und wird kostenlos geliefert. Haben Sie die Adresse Ihrer Ferienunterkunft angegeben, wird das Anliegen mit hoher Priorität behandelt.

Ist der Koffer unauffindbar, wenden Sie sich an die betreffende Fluglinie. Die meisten Airlines stellen Hygieneartikel wie Zahnbürsten und Rasierer zur Verfügung. Außerdem dürfen sich die Fluggäste mit wichtigen Kleidungsstücken (keine Designerware!) eindecken. Beim Einkaufen unbedingt die Rechnung mitnehmen und diese spätestens nach 21 Tagen der Fluggesellschaft übermitteln.

Maximal 1.200 Euro Entschädigung

Die Aufregung im Urlaub kann Geld nicht nehmen, eine Entschädigung steht den Geschädigten aber in bestimmten Fällen zu. Taucht der Koffer nach fünf Tagen nicht auf, schickt die Fluglinie dem Reisenden ein Formular zu, in dem Inhalt und Wert der transportierten Güter beschrieben werden. Maximal 1.200 Euro werden ersetzt.

Pauschalurlaubern steht außerdem eine Entschädigung seitens des Reiseveranstalters zu. Pro Tag ohne Gepäck stehen fünf bis 30 Prozent des Tagespreises zu. Taucht das Gepäck im Urlaub nicht mehr aus, können 50 Prozent des Gesamtpreises eingefordert werden.