Politik

So hart dürfen Bezirke nun bei Bürgern durchgreifen

Die Bundesländer bekommen eine "Toolbox" für Gebieten mit hohen Corona-Inzidenzen serviert. "Heute" zeigt, was die Bezirke nun alles verhängen dürfen.
Rene Findenig
02.04.2021, 11:17

Die Regierung will in der Corona-Pandemie weiter auf regionale Maßnahmen setzen. Deswegen hat sie eine "Toolbox" geschnürt, aus der sich Bundesländer nun bei einer Auswahl an verschieden harten Corona-Maßnahmen bedienen dürfen. Grundlage ist jeweils die 7-Tages-Inzidenz eines Bundeslandes, eines Bezirks oder einer Gemeinde. Berücksichtigt werden aber auch die Auslastung in den Intensivstationen und die Durchimpfungsrate sowie Cluster-Bildungen.

Welche Auswahl an Maßnahmen getroffen wird, obliegt dem jeweiligen Landeshauptmann oder Bezirkshauptmann, "wobei Steigerungsraten als Anlass gesehen werden können auch schon vor dem Erreichen der Schwellenwerte Maßnahmen zu ergreifen", heißt es im Toolbox-Plan. Dem Landeshauptmann stehe es zudem "frei, endsprechend der epidemiologischen und räumlichen Gegebenheiten Maßnahmen auf Ebene von Gemeinden, Bezirke oder dem ganzen Bundesland vorzusehen".

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Zweistufiger Plan wird umgesetzt

Der Toolbox-Plan ist zweistufig ausgelegt. Stufe 1 wird verpflichtend aktiviert, wenn die Inzidenz den Wert von 200 überschreitet. Danach kommen die "weicheren" der möglichen Maßnahmen zu tragen. Möglich sind zusätzliche Testmöglichkeiten auf Gemeindeebene, die Anerkennung von Tests zur Selbstabnahme und zusätzliche verpflichtende Aintigen-Tests als Zutrittstest für Freizeitaktivitäten oder den Handel. Zudem soll die Polizei stärker kontrollieren.

Abriegelung bei Verschlechterung

Stufe 2 aktiviert sich bei einer Inzidenz von 400, wobei die härteren Maßnahmen nach Empfehlung schon ab einer Inzidenz von 300 umgesetzt werden sollten. In betroffenen Gebieten soll es dann "Ausreisekontrollen" in Ballungsräumen geben. "Die Kontrollen haben in möglichst hoher Intensität mittels Stichprobenkontrollen zu erfolgen", heißt es. Dazu könne auch der Assistenzeinsatz des Österreichischen Bundesheeres angefordert werden.

Und: Die Testverpflichtung für die Bevölkerung bei der Ausreise aus dem Gebiet sei "so lange beizubehalten, bis die 7-Tagesinzidenz über einen Zeitraum von mindestens 10 Tagen unter 200 liegt". Zusätzlich soll es Homeoffice-Verpflichtungen, Distance Learning, und bei weiterer Verschlechterung der epidemiologischen Lage auch "Quarantäne-Maßnahmen im Sinne der Abriegelung gemäß Epidemiegesetz für entsprechend betroffene Gebiete" geben.

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