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Kaffeeholen bei laufendem Motor – nun wird gestraft

Wer "nur schnell etwas erledigen" will und dabei den Motor des Autos laufen lässt, riskiert eine Geldstrafe.

Heute Redaktion
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Den Motor einfach laufen zu lassen, ist verboten.
Den Motor einfach laufen zu lassen, ist verboten.
Marijan Murat / dpa / picturedesk.com

Wer kennt den Anblick nicht? Ein Autofahrer will nur schnell auf dem Weg zur Arbeit einen einen Coffe-to-Go beim Bäcker mitnehmen und lässt für die paar Minuten im Geschäft den Motor laufen. Dasselbe Szenario kennt man beim Zigaretten kaufen oder der Enteisung der Autoscheiben im Winter.

➤ Doch Achtung: Dieses Verhalten kann mit Strafen bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Paragraf 102, Absatz 4, des Kraftfahrgesetzes (KFG) besagt:

"Der Lenker darf mit dem von ihm gelenkten Kraftfahrzeug (...) nicht ungebührlichen Lärm, ferner nicht mehr Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges unvermeidbar ist. (…) 'Warmlaufenlassen' des Motors stellt jedenfalls eine vermeidbare Luftverunreinigung dar."

Schädlich für Kontostand und Umwelt

Die Obergrenze gilt natürlich nur für absolute Härtefälle. "Üblich sind in solchen Fällen 75 bis 150 Euro", weiß ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki.

Es ist nicht nur potenziell gefährlich fürs Geldbörsel, sondern auch für das Auto selbst. Zumindest im Winter, wenn man mit dem Eisschaber zugange ist. "Im Stand braucht der Motor viel länger, bis er seine Betriebstemperatur erreicht. In dieser Phase ist der Verschleiß der Motorkomponenten erhöht", so ÖAMTC-Techniker Thomas Stix. Motoren stoßen zudem im kalten Zustand eine vielfache Menge an Abgasen aus.

➤ Selbst wenn das im Sommer nicht der Fall ist: Auch wenn es nur ein paar Minuten beim Bäcker sind – mit abgeschaltetem Motor ist man auf der sicheren Seite.

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