Österreich

So können Hochzeiten ab 1. Juli stattfinden

"Alles, was Spaß macht", darf ab 1. Juli wieder stattfinden, kündigt die Bundesregierung an. Das gilt auch für Hochzeiten.

Jochen Dobnik
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Hochzeiten sind ab 1. Juli wieder uneingeschränkt möglich.
Hochzeiten sind ab 1. Juli wieder uneingeschränkt möglich.
Getty Images/iStockphoto

Die Bundesregierung präsentierte am Donnerstag die neuen Lockerungen für den Sommer - "Heute" hat berichtet. Großevents dürfen ohne Einschränkungen wieder stattfinden, die Sperrstunde fällt weg, die Maskenpflicht wird gelockert. "Es warten auch mehrere tausend Hochzeitspaare in Österreich auf den schönsten Tag ihres Lebens, ab 1. Juli wird es wieder uneingeschränkt möglich sein - die 3G-Regel voraussetzend", so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger.

3Gs erst ab 100 Personen

Die Corona-Pandemie hat in den vergangenen Monaten vielen Brautpaaren einen Strich durch die Rechnung gemacht. Viele Verlobte haben ihren Hochzeitstermin (auch öfters) verschoben, viele Beziehungen wurden auf eine Zerreißprobe gestellt. Aufgrund der sinkenden Corona-Zahlen könne man nun weitere Öffnungsschritte setzen, so die Bundesregierung unisono. 

Bei Veranstaltungen und in der Gastronomie gibt es ab Juli keine Personenbeschränkungen mehr (weder outdoor noch indoor). Eine Anzeigepflicht einer Veranstaltung gilt ab 100 Personen, eine Genehmigungspflicht ab 500 Personen. Erst ab 100 Personen sind die 3 Gs einzuhalten.

"Nach über einem Monat, in dem es wieder auf geht, wissen wir: Die Öffnungsschritte waren erfolgreich! Das ist ein Erfolg unserer behutsamen Strategie, des Impffortschritts und des breiten Testangebots. Dass die Öffnungen so reibungslos funktionieren, verdanken wir auch zum Großteil unserer Gastronomie, Hotellerie, Freizeit- und Veranstaltungsbetrieben, die die Rahmenbedingungen einhalten und sichere Gastfreundschaft ermöglichen", so Köstinger. 

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