Wirtschaft

So bekommst du von der BAWAG dein Geld zurück

Heute Redaktion
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Bild: picturedesk.com

Der VKI hat eine Einigung mit der BAWAG P.S.K. im Streit um die Kontoumstellung 2016 erzielt. Kunden erhalten eine Entschädigung und können ins alte Kontomodell zurück.

Kunden wurden aus dem billigen Kontomodell in die für sie teurere "KontoBox" gedrängt. So lautete der Vorwurf gegen die BAWAG P.S.K. Wer nicht wechseln wollte, dem wurde das Konto gekündigt.

Das alles sei unzulässig gewesen, entschied der Oberste Gerichtshofs (OGH) nach einer Klage des Verein für Konsumenteninformation (VKI) im März diesen Jahres.

Die Folge: Tausende betroffene BAWAG-Kunden erhalten jetzt eine Entschädigung. Die Bank zahlt jetzt allen betroffenen Kunden eine Pauschale von 32 Euro für jeweils 12 volle Monate, in denen das neue Kontomodell zur Verrechnung kam. Wer möchte, kann auch eine Rückstellung auf sein altes Kontomodell beantragen.

Entschädigung: So kommst du an dein Geld

Anrecht auf eine solche Entschädigungszahlung haben alle, die von der BAWAG P.S.K. im Zeitraum August 2016 bis März 2017 eine Änderungskündigung zu ihren Girokonten erhalten haben und im Zeitraum August 2016 bis März 2017 auf ein neues "KontoBox"-Modell umgestiegen sind.

Geschädigte Verbrauche können sich die Entschädigungssumme auf folgenden zwei Wegen auszahlen lassen:

online über ein Einmeldeformular

persönlich in der Filiale

Die Abgeltung wird dann in Folge dem betroffenen BAWAG P.S.K. Kundenkonto gutgeschrieben.

Wer wieder auf das frühere Kontomodell umsteigen will, sollte sich nicht ewig damit Zeit lassen. Die BAWAG P.S.K. bietet diese Kulanzlösung nämlich nur bis Ende Mai 2020 an.