Politik

So kommen Scheidungs-Kinder jetzt zum Papa

Heute Redaktion
Teilen
Symbolbild
Symbolbild
Bild: picturedesk.com

"Die Polizei weiß Bescheid": Das Justizministerium hat auf seiner Website nun klargestellt, dass und wie Scheidungskinder weiterhin beide Elternteile sehen können.

Es war eine der ungeklärten Fragen der letzten Woche: Dürfen Kinder, deren Eltern geschieden sind, weiterhin beide Elternteile besuchen? Das Justizministerium hat das nun klargestellt und erklärt.

"Die Polizei weiß Bescheid"

Vorab: Ja, Kinder dürfen auch in Coronazeiten zu jenem Elternteil gebracht werden, bei dem sie nicht hauptsächlich wohnen. Dies ist eine Ausnahme der Ausgangsbeschränkungen, weil es unter den Punkt Betreuung und Hilfestellung von unterstützungsbedürftigen Personen fällt. "Die Polizei weiß Bescheid", sagt Justizministerin Alma Zadic (Grüne) zur APA.

Man darf also zum Zweck, das Kind zum Papa oder zur Mama zu bringen, das Haus verlassen: "Kinder, die schon bisher zur Hälfte in dem einen und zur Hälfte in dem anderen Haushalt lebten, können daher wie gewohnt wechseln. Ebenso sind die üblichen Wochenendkontakte oder stundenweisen Kontakte mit einem Elternteil durch die Verordnung nicht eingeschränkt", heißt es.

Eine Ausnahme gibt es natürlich: Sollte über einen der Haushalte eine behördlich verordnete Quarantäne verhängt sein, dann sind diese Auflagen "jedenfalls einzuhalten".

Gut überlegen

Erlaubt ist es also, trotzdem solltenEltern gut überlegen, ob es auch sinnvoll ist. Etwa, wenn in einem der Haushalte besonders gefährdete Personen wie Großeltern oder Personen mit Vorerkrankungen, leben.

"Gehen Sie zum Schutz Ihrer Gesundheit und der Ihrer Kinder gemeinsam mit Hausverstand vor und nehmen Sie die Gefahren ernst", heißt es auf den Webseiten des Gesundheits- und Justizministeriums dazu.

++ Alle aktuellen Infos zum Coronavirus und Österreich gibt's hier ++

Die aktuelle Corona-Karte für Österreich: