Oberösterreich

So kommst du in Linz zu einer Impfbefreiung

Seit dem 5. Februar gilt in Österreich die Impfpflicht. Es gibt aber auch medizinische Ausnahmen. So kommst du in Linz an eine Impfbefreiung. 
08.02.2022, 16:00

Die Impfpflicht bringt eine Vielzahl an Ausnahmen mit sich. Personen unter 18, Schwangere und Genesene (bis zu max. 180 Tagen nach der Infektion) müssen sich nicht impfen lassen. Auch Menschen nicht, die durch eine Impfung gefährdet werden könnten (die z.B. eine Autoimmunerkrankung oder Krebs haben oder die eine Organtransplantation hinter sich haben). Und auch Menschen ohne ausreichende Immunantwort sind von der Impfpflicht befreit.

Weil es so viele Ausnahmen gibt, man sich aber eine Impfbefreiung holen muss, damit man nicht gestraft wird, wird bei den zuständigen Stellen, die so eine Befreiung ausstellen dürfen (Krankenhausambulanzen, niedergelassene Epidemieärzte oder örtlich zuständige Amtsärzte) mit einem Mega-Ansturm gerechnet.

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Antrag nur online möglich

Die Stadt Linz hat sich deshalb entschlossen, dass eine Antragstellung für Personen mit Hauptwohnsitz in Linz ausschließlich über ein Online-Formular mit Upload-Möglichkeit für Atteste auf der städtischen Website www.linz.at möglich sein wird. Wann genau das Formular online geht, soll in den kommenden Tagen bekanntgegeben werden.

Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) kritisiert in diesem Zusammenhang die Regierung scharf. Man habe es verabsäumt ein einheitliches Online-System zu schaffen. 

Und so funktioniert es:

Die hochgeladenen Befunde (eben, dass man z.B. schwanger ist) werden von den zuständigen Amtsärzten geprüft und bearbeitet. Aufgrund der Vielzahl an Anträgen können keine persönlichen Termine bei Amtsärzten vereinbart werden.Bei positiver Erledigung erhalten die Antragsteller eine entsprechende Bestätigung innerhalb der kommenden Wochen, entweder elektronisch oder per Post.

Angst, dass man Strafe zahlen muss, wenn es mit der Impfbefreiung länger dauern sollte, muss man nicht haben, denn: Verwaltungsstrafen sind laut Impfpflichtgesetz erst ab 16.März 2022 vorgesehen.

"Wie bereits bei den Massentestungen vor mehr als einem Jahr liegt es wieder einmal mangels bundesweiter Konzepte an den Städten und Bezirksverwaltungen. Diese müssen nun – mit großem Personalaufwand und persönlichem Einsatz unzähliger Mitarbeiter – Einzellösungen finden, um die Vorgaben der Bundesregierung überhaupt umsetzen zu können", so Luger.

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