"Der Grüne Pass existiert seit 17. Mai", sagte Gesundheitsminister Mückstein gestern. Das stimmt nur, wenn man die bisherige Zettelwirtschaft als solchen akzeptiert. Jetzt soll es auch elektronisch klappen. Der Weg dorthin:
Wer über den Grünen Pass verfügt, braucht künftig keine weiteren 3G-Nachweise für den Eintritt in Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Kultur- oder Sportevents mehr.
Wer sich bei einer offiziellen Stelle, etwa der Apotheke, dem Arzt oder in einer Teststraße, testen lässt, erhält schon bisher einen Ausdruck des Ergebnisses. Der enthält künftig auch den QR-Code für den Grünen Pass. Wer die Handynummer angegeben hat, erhält nach dem Test einen Link für das Formular samt QR-Code zugeschickt.
Achtung: Kein grünes Hakerl im Grünen Pass erhält, wer sich zu Hause selbst testet. Dieser Test kann weiterhin nur für den Gastro-Eintritt verwendet werden.
Wer einen offiziellen Vermerk hat, dass er Covid hatte (etwa Absonderungsbescheid), braucht für den Grünen Pass nichts zu tun. Dieser wird automatisch generiert. Man kann sich das Genesen-Zertifikat auch mit E-Card und Ausweis bei den Elga-Ombudsstellen in den Ländern oder am Gemeindeamt bzw. Magistrat gratis ausdrucken lassen.
Wichtig: Die oben genannten Stellen können die Zertifikate ausstellen, müssen das laut Gesundheitsministerium aber nicht. Daher bitte vorher informieren.
Für Geimpfte gilt vorerst weiterhin: Entweder gelben Impfpass oder Ausdruck aus dem E-Impfpass (erhältlich etwa in Apotheken) mitführen. Elektronisch soll das Impfzertifikat dann bis spätestens 1. Juli – ab dann muss der Grüne Pass EU-weit funktionieren – abrufbar sein.
Die schnellste und einfachste Möglichkeit für Genesene und Getestete bleibt aber: Zertifikate mit Handysignatur oder Bürgerkarte unter gesundheit.gv.at herunterladen.