Politik

So läuft die Öffnung nach dem Lockdown

Am Mittwoch präsentierte die Regierung den Fahrplan für das Ende des Lockdowns. Hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst: 

Heute Redaktion
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Am Mittwoch präsentierte das "virologische Quartett" neue Maßnahmen.
Am Mittwoch präsentierte das "virologische Quartett" neue Maßnahmen.
Sabine Hertel

Gastro, Bars und Hütten bleiben zu

Für die Gastronomie (Restaurants, Gasthäuser, Bars, Kneipen, Nachtlokale) ändert sich vorerst nichts, sie bleibt zu. Schnitzerl und Pizza gibt's nur zum Mitnehmen:

■ Abholung von 6 bis 19 Uhr möglich (gilt auch für Skihütten), Lieferservice rund um die Uhr erlaubt.

■ "Lex Punsch": Kein Verkauf von offenen alkoholischen Getränken per Abholung.

■ Am 7. Jänner soll die Gastronomie wieder öffnen dürfen.

Sport weiterhin nur im Freien

Kontaktsportarten wie Fußball, Handball etc. bleiben Amateuren untersagt. Indoor-Sportstätten, Hallenbäder, Fitnessstudios etc. sind geschlossen. Joggen im Freien bleibt erlaubt.

■ Spitzensportler dürfen ihren Sport weiterhin ausüben und an internationalen Wettkämpfen teilnehmen (allerdings ohne Publikum).

■ Ab 24. Dezember können Outdoor-Sportstätten wieder aufsperren.

Das gilt für die Spitäler und Heime

Mitarbeiter von Altenheimen und Spitälern müssen wöchentlich zum Test. Es gilt:

■ Heimbesucher müssen einen negativen Test vorweisen.

■ Pro Heimbewohner/Patient darf maximal ein Besucher pro Woche kommen (ausgenommen Palliativstationen und Hospizbegleitung).

■ Minderjährige dürfen von zwei Personen pro Woche besucht werden.

■ 1-Person-pro-Woche-Regel gilt nicht für Entbindungen.

Hotels geschlossen und die Rückkehr aus dem Auslandsurlaub als "großes Mühsal" 

Einige dürften es sich dieses Jahr zweimal überlegen, ob sie ihre Weihnachtsferien im Ausland verbringen. Grund sind strenge Bedingungen bei der Rückreise nach Österreich. Oder wie es Innenminister Nehammer formulierte: Die Wiedereinreise wird eine "große Mühsal". Auch der Urlaub im Inland ist keine wirkliche Alternative. Hotels und andere Beherbergungsbetriebe bleiben vorläufig geschlossen. Die Details:

■ 10 Tage Quarantäne bei Rückkehr aus Risikogebieten. Ausnahmen: Pendler, Geschäftsreisende.

■ Nach fünf Tagen Möglichkeit zum Freitesten mit PCR-Test.

■ "Risikogebiete": Länder mit 14-Tages-Inzidenz über 100.

■ Derzeit beispielsweise unter diesem Wert: Bahamas, Dominikanische Republik, Seychellen oder Thailand.

■ Hotels bis 6. Jänner zu. Ausnahmen etwa für unaufschiebbare Geschäftsreisen.

Endlich wieder zum Friseur

Da werden viele aufatmen: Die Friseure dürfen ab nächster Woche aufsperren, einer gepflegten Feiertagsfrisur steht also nichts im Wege:

■ Alle Dienstleistungen, auch die körpernahen wie eben Friseure oder Fußpfleger, können wieder öffnen.

■ Maske ist Pflicht.

■ Maximal ein Kunde pro 10 Quadratmeter erlaubt.

■ An Kunden dürfen keine Speisen oder Getränke abgegeben werden.

Alle Geschäfte öffnen: Geschenkekauf und Einkaufsbummel steht nichts im Weg

Ab Montag haben neben den Lebensmittelgeschäften auch wieder Baumärkte, Kleidungs- und Sportgeschäfte, Juweliere, Buchhandlungen etc. offen. Durch die Öffnung der Geschäfte am 7. Dezember stehen mit 8. Dezember sowie den beiden Advent-Samstagen (12., 19.) noch drei starke Shopping-Tage bevor. Sie sollen das Weihnachtsgeschäft retten. Corona-Experten schlagen allerdings bei Bildern von überfüllten Einkaufsstraßen, wie sie jüngst von Madrid zu sehen waren, die Hände über dem Kopf zusammen. Diese Bilder könnten sich bei uns wiederholen, auch wenn mehrere Regeln für den Einkaufsbummel gelten:

■ Generell gilt in allen Geschäften die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

■ Kundenbereiche: maximal ein Kunde pro 10 Quadratmeter.

■ In Shopping Centern werden nur Geschäftsflächen für die 1-Personen-Regel herangezogen, nicht Flächen dazwischen – heißt: weniger Besucher

Das gilt jetzt am Arbeitsplatz

Wo immer möglich, soll im Homeoffice gearbeitet werden. Am Arbeitsplatz gelten folgende Regeln, die von der Polizei auch kontrolliert werden können:

■ Mindestabstand ein Meter, wenn es keine Schutzeinrichtungen (Plexiglas etc.) gibt.

■ Ist Abstandhalten nicht möglich und gibt es keine anderen Schutzeinrichtungen (Plexiglas, wechselnde Teams), so ist das Tragen einer Maske Pflicht.

Pflichtschüler kehren in Klassen zurück, auch Maturanten dürfen in die Schule

Nach drei Wochen Distance-Learning (seit 17. November) beginnt in Volksschulen und in der Unterstufe wieder der Präsenzunterricht. Auch Matura- und Abschlussklassen kehren an die Schulen zurück. Nur die restliche Oberstufe und Berufsschulen bleiben vorerst im Fernunterricht, hier dürfen aber bis zu 25 Prozent der Schüler in die Klasse geholt werden, zur Vorbereitung von Schularbeiten 50 Prozent. Wenn es genug Platz gibt, können alle Schüler für eine Schularbeit in die Schule kommen. Pro Fach gibt es in diesem Semester nur eine Schularbeit. Das Stoffgebiet muss angemessen sein und eine Woche vorher bekannt gegeben werden.

■ Maskenpflicht für Lehrer und Schüler (ab 10 Jahren) ab der Unterstufe auch im Unterricht.

■ Keine Schulveranstaltungen.

■ Bewegung und Sport sowie Musikunterricht nach Möglichkeit im Freien.

■ Massentests für Lehrer jetzt, regelmäßige Tests ab Jänner.

■ Unis: weiter Fernunterricht.

Museen öffnen, Kinos bis 7.1. zu

Für Kino- und Kulturfans gibt es nur teils gute Nachrichten:

■ Museen und Bibliotheken öffnen, hier gilt Maskenpflicht und maximal ein Besucher pro 10 Quadratmeter.

■ Veranstaltungen mit Publikum bleiben verboten – kulturelle und sportliche Events ebenso wie Geburtstags- und Hochzeitsfeiern.

■ Theater und Kinos sollen, abhängig von den Infektionszahlen, am 7. Jänner wieder aufsperren.

Keine Gondeln bis 23. Dezember

In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt weiter: Maskenpflicht und 1-Meter-Abstand. Die Regeln für Taxis und Co.:

■ Taxis: Maskenpflicht; bei Fahrgemeinschaften sind nur zwei Passagiere pro Sitzreihe erlaubt (Ausnahme: Kindergartenkinder, Behinderte).

■ Seilbahnen, Gondeln etc.: Bis 23. Dezember für Freizeitzwecke geschlossen. Ab 24. Dezember fahren sie wieder, dürfen aber nur zu maximal 50 Prozent befüllt werden.

Frohe Weihnachten, Prosit Neujahr! So dürfen wir die wichtigsten Feste feiern

Soziale Kontakte sollen möglichst eingeschränkt werden, diese Empfehlung gilt weiter – ebenso wie die Ausgangsbeschränkungen: Von 20 bis 6 Uhr darf man nur aus vier Gründen das Haus verlassen (Arbeit; andere Menschen pflegen; Bewegung an der frischen Luft; für notwendige Grundbedürfnisse des täglichen Lebens). Für die Zeit von 6 bis 20 Uhr gilt, dass Menschen, die in einem Haushalt leben, sich mit Menschen aus einem anderen Haushalt treffen dürfen (bis zu 6 Erwachsene und 6 Kinder). In vielen Familien reicht diese Personenbeschränkung für Weihnachten und Silvester nicht aus, daher wurden Ausnahmen beschlossen:

■ Am 24., 25. und 26. Dezember können sich bis zu zehn Menschen treffen, unabhängig davon, aus wie vielen Haushalten sie stammen.

■ Die gleiche Regelung gilt für Silvester.

■ Achtung: Bei der Zehn-Personen-Regel sind auch Kinder mitzuzählen.

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