Politik

So läuft die EU-Wahl am 25. Mai ab

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Die Regierung hat am Dienstag den Wahltermin 25. Mai samt dem Stichtag 11. März für die EU-Wahl fixiert. Das bedeutet, dass ab 11. März Unterstützungserklärungen gesammelt werden können - und Wahlwillige sich in den nächsten drei Wochen darum kümmern müssen, dass sie am Stichtag in der Wählerevidenz stehen.

Denn nur Österreicher und EU-Bürger, die am 11. März in der Wählerevidenz stehen (für die EU-Bürger gibt es eine eigene "Europa-Wählerevidenz") und spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden, dürfen am 25. Mai ihre Stimme abgeben.

Wahlvorschlag

Wen sie wählen können, werden sie am 11. April wissen. Bis dahin müssen alle Parteien, die antreten wollen, einen Wahlvorschlag eingereicht haben. Bereits fix am Stimmzettel stehen SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne, NEOS, REKOS und Europa anders - weil sie mit der Unterschrift eines EU-Abgeordneten auskommen. Andere Parteien - wie das BZÖ oder EU-STOP - müssen 2.600 Unterstützungserklärungen Wahlberechtigter sammeln. Dafür haben sie einen Montag, zwischen 11. März und 11. April, Zeit.

Einspruch bis 4.4. möglich

Am Stichtag orientieren sich auch die Fristen für die Richtigstellung der Wählerverzeichnisse. Sie müssen ab dem 4. April zur Einsichtnahme aufgelegt werden. Gegen eine falsche oder fehlende Eintragung können Einspruch und Berufung eingelegt werden, am 5. Mai werden die Verzeichnisse abgeschlossen. Dann ist keine Änderung mehr möglich. Und dann steht ganz genau fest, wie viel Wahlkampfkostenrückerstattung an die Parteien maximal ausgezahlt werden kann; sie berechnet sich nämlich nach der Zahl der Wahlberechtigten (mal 2).

Wahlkarten für fremde Wahllokale

Ein weiteres wichtiges Datum hängt an der Ausschreibung der Wahl - nämlich jenes, ab dem Wahlkarten angefordert werden können. Diese sind für die Briefwahl oder die Stimmabgabe in einem "fremden" Wahllokal nötig. Im Bundesgesetzblatt ausgeschrieben werden kann die Wahl, sobald der Hauptausschuss des Nationalrates der vom Ministerrat beschlossenen Verordnung der Regierung zugestimmt hat.

Bis wann Wahlkarten beantragt werden können, ist in der Europawahlordnung festgehalten: Schriftlich bis zum vierten Tag vor der Wahl, also bis 21. Mai, persönlich beim Gemeindeamt bis Freitag vor der Wahl. Für die Briefwähler gilt der gleiche Wahlschluss wie für die Urnenwähler. Ihre Stimmen müssen also (höchstwahrscheinlich) am 25. Mai, 17.00 Uhr, bei den Wahlbehörden eingelangt sein. Ausgezählt wird die Briefwahl am Montag, 26. Mai.

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