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So plant EU Arbeitslosengeld für Ausländer

Heute Redaktion
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Ein Entwurf der EU-Kommission sieht vor, dass EU-Ausländer erst nach drei Monaten in den Genuss von Arbeitslosengeld kommen sollen. Die Kindergeldregelung wird aber nicht geändert.

Ein Entwurf der EU-Kommission sieht vor, dass EU-Ausländer erst nach drei Monaten in den Genuss von Arbeitslosengeld kommen sollen. Die Kindergeldregelung soll aber nicht geändert werden.

Die EU-Kommission will es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die Bedingungen für das Arbeitslosengeld für frisch eingereiste EU-Ausländer restriktiver zu gestalten. Das sieht ein Entwurf zur Überarbeitung der bestehenden EU-Rahmengesetzgebung vor, den Sozialkommissarin Marianne Thyssen am Dienstag in Straßburg vorlegte.

Gegen Missbrauch

Demnach sollen ausländische EU-Bürger erst dann Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten, wenn sie dort mindestens drei Monate gearbeitet haben. Bisher war der Bezug der Sozialleistung schon nach einem Tag Arbeit möglich. Mit der Neuregelung will die EU-Behörde dem Sozialtourismus vorbeugen.

Sosehr die Arbeitnehmerfreizügigkeit notwendig sei, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaften zu verbessern, so sehr müsse sichergestellt werden, dass sie nicht missbraucht werde, heißt es in dem Entwurf. Laut EU-Kommission hatten zuletzt 42 Prozent der EU-Ausländer, die Arbeitslosenunterstützung erhielten, weniger als drei Monate im Zielland gearbeitet. Die EU-Staaten und die Mitgliedstaaten müssen der vorgeschlagenen Neuregelung noch zustimmen.
Arbeitsplatzsuche soll im Ausland erleichtert werden

Wer künftig wegen zu kurzer Arbeitsdauer keinen Anspruch mehr auf das häufig höhere Arbeitslosengeld des Ziellandes hat, erhält die Arbeitslosenunterstützung aus seinem Heimatland. Diese soll im Gegenzug länger dauern können, wenn Arbeitslose in einem anderen EU-Land nach Arbeit suchen. Statt bisher drei soll diese Arbeitslosenhilfe künftig sechs Monate gewährt werden können. So will die Brüsseler Behörde die Arbeitsplatzsuche im Ausland leichter machen.

Ferner sollen Grenzgänger, die im einen Land arbeiten und im anderen wohnen, künftig im Fall ihrer Arbeitslosigkeit von jenem Land Unterstützung erhalten, in dem sie arbeiten. Das sei angemessen, weil sie in diesem Land auch ihre Sozialbeiträge zahlten, urteilt die EU-Behörde. Aus demselben Grund sollen EU-Ausländer im Zielland einfacher Leistungen beziehen können, falls sie zum Pflegefall werden.

Indexierung des Kindergeldes wäre europaweite Diskriminierung

Nicht ändern will die EU-Behörde nun die grenzüberschreitende Übertragbarkeit des Kindergeldes. Auch künftig kann also beispielsweise ein polnischer Bürger, der in Österreich arbeitet und dessen Kinder zusammen mit der Mutter aber noch im Heimatland wohnen, Kindergeld in voller Höhe aus Österreich beziehen.