Politik

So redet Kanzler Kurz den Bürgern ins Gewissen

"Bitte nehmen Sie dieses Virus, diese Krankheit ernst!", mahnt Kanzler Sebastian Kurz. Spätestens jetzt sei es Zeit, die Corona-Kritik zu überdenken.
Rene Findenig
19.12.2020, 08:45

Die Bundesregierung unter Kanzler Sebastian Kurz hat einen neuen und den wohl härtesten Lockdown aller Zeiten über Österreich verhängt. Nach einem "würdevollen" Weihnachtsfest mit Ausnahmeregelungen folgt ein beinharter Shutdown in der Nacht vom Christtag zum Stefanitag. Dieser läuft samt ganztägiger Ausgangssperre vorerst bis zum 17. Jänner – für jene, die die Teilnahme an Massentests verweigern sogar noch bis zum 24. Jänner.

"Dadurch können wir das Weihnachtsfest halbwegs würdevoll begehen", verkündete der Kanzler. Nicht das Ende der Fahnenstange sind allerdings die Maßnahmen, denn Lockdown und Co. könnten uns bis in den Sommer 2021 begleiten: "Wir rechnen mit einer Rückkehr zur Normalität bis zum Sommer", so Kurz. "Ab dem 18. Jänner werden wir auf eine regelmäßige Testung von großen Bevölkerungsgruppen setzen. Gewisse Berufsgruppen werden einmal pro Woche getestet."

„"Bitte nehmen Sie dieses Virus, diese Krankheit ernst! Es sterben in Österreich täglich über 100 Menschen am Coronavirus"“

Ins Gewissen redet der Kanzler vor allem Corona-Leugnern und -Skeptikern, die er gesondert in der Pressekonferenz zu den anstehenden Lockdown-Maßnahmen ansprach: "Bitte nehmen Sie dieses Virus, diese Krankheit ernst! Es sterben in Österreich täglich über 100 Menschen am Coronavirus. Für viele ist der Verlauf problemlos und ohne Symptome, für andere ist die Krankheit aber brandgefährlich und für manche tödlich."

Und weiter: "Das ist der Grund, warum wir diesen Weg solidarisch als Gesellschaft gehen müssen. Ich bitte möglichst viele Menschen in unserem Land, diesen Weg zu unterstützen. Es liegt an uns allen, wie wir durch das nächste halbe Jahr kommen!" Kurz: "Jeder Tag im Kampf gegen die Pandemie bedeutet in Europa aktuell tausend Tote und unzählige Menschen, die um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen."

Die kompletten Maßnahmen im Überblick

Die bereits verkündeten Regelungen für 24. und 25. Dezember bleiben aufrecht. Das heißt: Treffen von 10 Personen aus 10 unterschiedlichen Haushalten sind möglich.

Der Jahreswechsel 2020/2021 wird ein einsamer: Wie in Deutschland gibt es kein Pardon; auch zu Silvester gilt eine ganztägige Ausgangsbeschränkung. Auch ein Feuerwerksverbot gilt.

Das neue Jahr startet dann mit einem vierwöchigen harten Lockdown. Ab 26. Dezember bis 24. Jänner gelten die Ausgangsbeschränkungen wieder den ganzen Tag.

➤ Handel und körpernahe Dienstleistungen werden geschlossen, click & collect ist im Handel möglich – erste Öffnungen gibt es ab 18. Jänner.

➤ Schulen 7. Jänner bis 17. Jänner im Distance Learning – danach Rückkehr nach Massentest.

➤ Outdoor-Sport (inklusive Liften): Erlass mit Regelung vor Ort durch Land oder Bezirk: Wenn Entscheidung zur Öffnung, dann muss laut Regierung die Sicherheit mit strengen Schutzmaßnahmen gewährleistet werden.

➤ Wer sich testen lässt, kann laut der Bundesregierung ab 15./16./17. Jänner (Massentest-Termin) mehr Freiheiten erwerben (tagsüber Treffen mit einem anderen Haushalt, Einkaufen im Handel, Gastronomie- und Schulbesuche). Wer sich nicht testen lässt, muss weiterhin ganztägige Ausgangsbeschränkungen in Kauf nehmen und überall, wo man hindarf (z.B.: Arbeit, Lebensmittel einkaufen) FFP-2-Maske tragen, wo sonst MNS vorgeschrieben ist.

➤ In der Woche 18.-24. Jänner (letzte Woche ganztägige Ausgangsbeschränkung) öffnen Schule, Handel und Gastronomie – aber nur für alle, die einen negativen Antigen-Test vorweisen können, der nicht älter ist als 1 Woche.

➤ Schüler und Lehrer ohne negativem Testergebnis müssen – wie von "Heute" bereits berichtet – eine FFP2-Maske tragen.

➤ Am 18. Jänner Öffnung (überall mit strengen Auflagen und negativem Testergebnis): Kultur, Gastro, Tourismus, Sport (kontaktlos, Zuschauer)

Für einige Berufsgruppen wird ein Antigen-Test ein Mal pro Woche zur Pflicht. Kommt man diesem nicht nach, muss eine FFP2-Maske getragen werden. Der Pflicht-Test gilt für folgende Jobs:

➤ Lehrerinnen und Elementarpädagoginnen

➤ Friseure und körpernahe Dienstleistungen

➤ Gastronomie – Personal mit Kundenkontakt

➤ Handel – nur wenn direkter Kundenkontakt

➤ Verkehr - alle Personen mit Fahrgastkontakt, auch Buslenker

➤ Gesundheitsbereich: alle Berufe mit regelmäßigen Patientenkontakt

➤ Alten- und Pflegeheime: Testung zweimal pro Woche (bereits jetzt geregelt)

➤ Bauwirtschaft - bevorzugt wäre betriebliche Ebene

Regionen, in denen die Neuinfektionen eine bestimmte 7-Tages-Inzidenz (Basis: AGES-Zahlen) überschreiten:

➤ Massentestung muss durchgeführt werden und regionaler Lockdown wird verhängt

➤ Möglichkeit zum Freitesten

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