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Diese Rechte sollte jeder Reisende kennen

Wir verraten, wie man sich als Reisender vor Flugverspätungen, Hotelmängel und Co. schützt.

Heute Redaktion
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Was Ihnen beim Reisen als Flug- oder Hotelgast zusteht und wie Sie Mängel reklamieren, wird im Video im Detail verraten.

Soviel vorweg: Grundsätzlich haben Flugreisende ab drei Stunden Ankunftsverspätung, oder wenn der Flug gestrichen wird und kein Alternativflug in gewissen Rahmenzeiten angeboten wird, genauso wie bei Nichtbeförderung oder beim Downgrade Anspruch auf Entschädigung.

Bis zu 600 Euro

Je nach Distanz stehen Passagieren bei einer Flugverspätung von drei Stunden entweder 250, 400 oder 600 Euro Entschädigung zu – und das sogar unabhängig vom Ticketpreis, wie Sabrina Köcher von der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte in Café Puls erklärt.

Auch gut zu wissen: Wenn Reisende beispielsweise am Urlaubsort wegen eines Flugausfalls festsitzen, muss die Airline die Betroffenen versorgen, das heißt den Passagieren vor Ort muss ein Hotel zur Verfügung gestellt werden.

Betroffenen rät die Expertin dazu, alle Vorgänge stets zu dokumentieren und Rechnungen unbedingt aufzubewahren. Reklamationen müssen schriftlich eingereicht werden. (ek)