Die sogenannte Wertsicherungsklausel in den meisten Verträgen macht’s möglich: Jeweils ab 1. April können die heimischen Mobilfunker die monatlichen Grundentgelte betroffener Kunden um die durchschnittliche Inflationsrate des Vorjahres erhöhen.
Diesmal kommt auf Bestandskunden eine Anhebung von bis zu 7,86 Prozent zu – was dem von Statistik Austria errechneten Verbraucherpreisindex (VPI) für 2023 entspricht. Da es sich um keine klassische Preiserhöhung handelt, besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Heißt: Ist man gebunden, kommt man aus dem Vertrag nicht raus.
Anders sieht das aus, wenn man etwa nur noch aus Gewohnheit bei "seinem" Anbieter mobil surft und telefoniert. Hier kann man bei einem Wechsel – abhängig vom jeweiligen Verbrauchs-Typ (siehe unten) – teils massiv günstiger aussteigen. Das zeigt ein Langzeit-Preischeck, für den die Arbeiterkammer bei 26 Anbietern die jeweils preisgünstigsten Angebote von Februar 2020 mit jenen von Februar 2024 verglichen hat.
Aktivierungsgebühren: Ebenfalls abgecheckt hat die Arbeiterkammer die Höhe der Aktivierungskosten. 19 Anbieter im Check verrechnen demnach diese Gebühr nicht mehr, sieben haben daran festgehalten. So zahlt man (sofern es nicht gerade Aktionen gibt) bei A1 49,90 Euro. Drei und Bob wollen je 9,90 Euro, bei VOLmobil sind 60,00 Euro, bei MTEL 14,90 Euro, bei Red Bull Mobile 49,90 Euro, bei kabelplusMOBIL 1,99 Euro fällig.
Servicepauschalen: Alle Anbieter, mit Ausnahme von VOLmobil (34,90 Euro) und MTEL (12,00 Euro), verrechnen laut AK keine Serviceentgelte mehr. Das gilt auch für die drei Netzbetreiber A1, Drei und Magenta.
Die Vertragstarife von A1, Drei, Magenta, Bob, Red Bull Mobile, Yesss!, VOLmobil, MTEL, educom und kabelplusMOBIL beinhalten Klauseln für Indexanpassungen. Dadurch können Anbieter die Grundgebühren an die Inflation anpassen, müssen das aber nicht tun. So hat etwa educom noch nie von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Grundgebühren von Wertkartentarifen unterliegen hingegen in der Regel keinen Wertsicherungsklauseln.
Bei HoT, spusu, Georg, S-Budget, Lidl, WOWWW!, eety, Yooopi, Tchibo, LIWEST, SIMfonie, Krone mobil, Kurier mobil, Help, XOXO und Raiffeisen sind keine Wertsicherungsklauseln Teil der Vertragsvereinbarung.