Die Bundesregierung verkündete nach intensiven Beratungen mit den Landeshauptleuten am Freitag den dritten Lockdown ab 26. Dezember. Gelten soll dieser bis 24. Jänner. Doch wer an den Massentests von 15. bis 17. Jänner teilnimmt, soll gewisse Vorteile erlangen können.
Dazu zählt etwa der Besuch von Gastronomie, Veranstaltungen, aber auch eine Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen. Umgehend wurden kritische Stimmen laut, wie das kontrolliert werden solle. Auch eine anwesende Journalistin griff diese Frage am Ende der Pressekonferenz auf.
Bundeskanzler Sebastian Kurz antwortete, dass in der Gastronomie und Kulturbranche am Eingang ein negativer Befund vorgewiesen werden muss. Wer das nicht kann, erhält keinen Zutritt. Etwa bei Theatersuchen könne das einfach mit der Ticketkontrolle erfolgen.
"In anderen Bereichen wird die Polizei stichprobenartig Kontrollen durchführen", ergänzt Kurz. So soll die Polizei etwa die Einhaltung der nächtlichen Ausgangssperre durch nicht-getestete kontrollieren können.