Digital

So viel Geld bekommst du im Homeoffice zurück

Das Homeoffice-Paket wurde beschlossen. "Wir entlasten Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit bis zu 150 Millionen Euro pro Jahr", erklärt Blümel.

Teilen
Homeoffice-Paket im Nationalrat beschlossen
Homeoffice-Paket im Nationalrat beschlossen
istock/ Symbolbild

"Mit dem am Mittwoch im Nationalrat beschlossenen Homeoffice-Paket unterstützen wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Homeoffice auf allen Ebenen. Egal, ob Arbeitnehmer einen Zuschuss durch den Arbeitgeber erhalten oder die digitalen Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt bekommen – wir entlasten", freut sich Finanzminister Gernot Blümel nach dem Beschluss im Nationalrat.

"In wirklich guter Zusammenarbeit mit allen beteiligten Gruppen ist es uns gelungen, trotz der Komplexität des Themas in kurzer Zeit ein Paket zu schnüren, das so viel Flexibilität und Rechtssicherheit wie möglich gibt. Durch die zuletzt durchgeführte Änderung auf nur 26 Tage Homeoffice im Jahr für die steuerliche Absetzbarkeit von ergonomisch geeignetem Mobiliar können wir sicherlich noch mehr Menschen in Österreich entlasten", so Blümel weiter.

Bis zu 600 Euro steuerliche Begünstigung pro Jahr

Arbeitnehmer können Kosten bis zu 300 Euro für ergonomisch geeignetes Mobiliar wie Drehstuhl, Schreibtisch oder Beleuchtung mit dem entsprechenden Rechnungsnachweis über die Arbeitnehmerveranlagung absetzen. Gleichzeitig werden Zahlungen von Arbeitgebern zur Abgeltung von Mehrkosten der Arbeitnehmer im Homeoffice bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei gestellt.

Wird die steuerfreie Zuwendung des Arbeitgebers nicht voll ausgenutzt – bleibt also unter 3 Euro pro Homeoffice-Tag – kann die Differenz vom Arbeitnehmer auch als Werbungskosten geltend gemacht werden. Damit wird sichergestellt, dass Arbeitnehmer auch dann profitieren, wenn der Arbeitgeber keinen oder nur einen geringen Zuschuss leistet. Die Anzahl der Homeoffice-Tage und wieviel der Arbeitgeber an Homeoffice Zuschuss steuerfrei leistet, kann der Arbeitnehmer auf seinem Lohnzettel nachlesen.

Beispiel: Die steuerfreie Zuwendung des Arbeitgebers beträgt für 100 Tage Homeoffice im Jahr 1 Euro pro Tag, d.h. 100 Euro im Jahr. Die Differenz auf die maximal steuerfreien 300 Euro, also 200 Euro, kann der Arbeitnehmer als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.

Finanzminister Gernot Blümel
Finanzminister Gernot Blümel
Helmut Graf

Regelung für Anschaffungen aus dem Jahr 2020

Im Jahr 2020 angeschafftes ergonomisches geeignetes Mobiliar im Wert von 300 Euro kann der Arbeitnehmer jeweils in den Jahren 2020 und 2021 in Höhe von 150 Euro in seiner Arbeitnehmerveranlagung absetzen.

"Das am Mittwoch beschlossene Homeoffice-Paket bietet uns maximale Flexibilität bei der Steuerfreiheit von Zuschüssen und der Geltendmachung von Werbungskosten während und auch noch nach dieser weltweiten Pandemie“, so Finanzminister Blümel abschließend.

1/53
Gehe zur Galerie
    <strong>04.11.2014: Luxus durch 399-€-Parkstrafen – nun spricht Mastermind</strong>:&nbsp;Jener Wiener Jurist, der die Strafenfirma "Zupf di" erfand, soll von den Einnahmen aus Besitzstörungsklagen im Luxus leben – <a data-li-document-ref="120068653" href="https://www.heute.at/s/luxus-durch-399-parkstrafen-nun-spricht-mastermind-120068653">jetzt packt er aus</a>.
    04.11.2014: Luxus durch 399-€-Parkstrafen – nun spricht Mastermind: Jener Wiener Jurist, der die Strafenfirma "Zupf di" erfand, soll von den Einnahmen aus Besitzstörungsklagen im Luxus leben – jetzt packt er aus.
    privat