Die Wahl am Sonntag ist nicht zuletzt ein Kostenfaktor für die Steuerzahler. Mit rund 23 Millionen Euro wird die Durchführung des Urnengangs zu Buche schlagen. Finanziert wird das von den Gemeinden und dem Bund.
Von den 23 Millionen müssen die Gemeinden etwa 10 Millionen selber stemmen. Rund 13 Millionen bekommen sie über die gesetzlich festgelegte Pauschalentschädigung vom Bund. Diese ergibt sich aus der Zahl von 6,34 Millionen Wahlberechtigten – für jeden gibt es einen Kostenersatz von zwei Euro.
Knapp jede fünfte in Österreich lebende Person ab 16 Jahren darf ja mangels österreichischer Staatsbürgerschaft nicht wählen.
Welche Kosten den Gemeinden durch die Wahl entstehen? Der Gemeindebund verweist unter anderem auf die Entschädigung für die Wahlbeisitzer. Diese ist je nach Öffnungszeit der Wahllokale zu bezahlen: 33 Euro für drei Stunden, 66 Euro für bis zu sechs Stunden und 100 Euro, wenn das Wahllokal länger als sechs Stunden geöffnet ist.
Auch die Entleerung der Briefkästen am Samstag vor der Wahl muss bezahlt werden. Die Österreichische Post veranschlagt dafür laut Bundeswahlbehörde rund 830.000 Euro. Die sogenannte Samstagsentleerung ist seit 1. Jänner 2024 auch gesetzlich verankert. Die Post entleert die Briefkästen am Tag vor der Wahl extra, damit spät eingeworfene Briefwahlkarten noch rechtzeitig bei den Wahlbehörden landen. Dafür muss die Wahlkarte (Briefmarke ist nicht nötig, das Porto bezahlt der Staat) am Samstag, 28. September, spätestes um 9 Uhr im Briefkasten landen.