Coronavirus

So wird das Einkaufen ohne Corona-Test eingeschränkt

Der dritte Lockdown nach Weihnachten endet für all jene früher, die sich im Zuge der Massentests im Jänner freitesten. Was das konkret bedeutet >>

Michael Rauhofer-Redl
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Themenbild: Einkaufen in der Hygiene-Abteilung
Themenbild: Einkaufen in der Hygiene-Abteilung
JFK / EXPA / picturedesk.com

Am Mittwoch wurde die Verordnung für den dritten harten Lockdown in Österreich vom Hauptausschuss des Nationalrates beschlossen. Dieser gilt, wie berichtet, ab dem 26. Dezember 2020. Die Verordnung regelt auch die strikte Ausgangsbeschränkung, die ab dem Stefanitag wieder rund um die Uhr gelten wird. Treffen dürfen ab dann nur noch mit einer haushaltsfremden Person stattfinden, bis auf die für die Grundversorgung notwendigen Geschäfte muss der Handel wieder schließen. 

Zwar gilt die Verordnung zunächst nur bis zum 4. Jänner 2021. Die Regierung kündigte allerdings bereits an, den Lockdown bis zum 24. Jänner 2021 verlängern zu wollen. Die türkis-grüne Regierung plant allerdings ein mögliches "Freitesten" ab Mitte Jänner. Wer an den Gratis-Coronatests teilnimmt, kann den Corona-Lockdown bereits eine Woche früher, am 18. Jänner, beenden. Voraussetzung dafür ist freilich ein negatives Testergebnis. 

Für negativ Getestete sollen dann ab 18. Jänner tagsüber keine Ausgangsbeschränkungen mehr gelten, auch dürfen sie die dann wieder offene Gastronomie nutzen. Auch Einkaufen abseits der Grundversorger soll ab dann für die Getesteten wieder möglich sein. Die Massentests sollen am 15., 16. und 17. Jänner stattfinden. Für das Freitesten an sich braucht es allerdings noch einen eigenen Nationalratsbeschluss. Dieser ist reine Formsache und wird für den Jahresanfang angepeilt. 

Diese Vorteile haben "Freigetestete"

Im Klartext bedeutet das: Ab 18. Jänner soll es tagsüber keine Ausgangsbeschränkungen für Freigetestete mehr geben. Auch der Besuch für den ab 18. Jänner wieder geplanten Kulturbetrieb soll unter Einschränkungen wieder möglich sein. Wer sich durch die Teilnahme am grundsätzlich freiwilligen Massentest freitestet, soll ab 18. Jänner auch abseits der Grundversorger wieder einkaufen dürfen. Auch für jene Gasto-Betriebe, die wieder öffnen, gelten dann keine Einschränkungen mehr. 

Wer sich nicht freitestet, muss den 24. Jänner abwarten. Dann nämlich endet der dritte Lockdown für ganz Österreich. Noch nicht enthalten in der Verordnung ist übrigens der für die Zeit nach den Weihnachtsferien (ab 7. Jänner) geplante Wechsel des kompletten Schulbetriebs in den Distanz-Unterricht nach Hause. Angekündigt ist, dass diese Maßnahme bis 17. Jänner gelten wird.

Für Schüler bis 14 Jahre wird es (wie schon aus dem zweiten Lockdown bekannt) bei Bedarf an den Schulen wieder Betreuung und Lernunterstützung geben. Für den Schul-Lockdown wird (vor Start desselben) eine eigene Verordnung aus dem Bildungsministerium erlassen.

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