Reisen

So wird dein Sommerurlaub möglich

Am Freitag verkündete die Regierung die neuen Öffnungsschritte ab Mai. So werden Reisen wieder möglich sein.

Heute Redaktion
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Ein Urlaub am Meer soll mit dem "Grünen Pass" ermöglicht werden.
Ein Urlaub am Meer soll mit dem "Grünen Pass" ermöglicht werden.
(Bild: iStock)

In knapp einem Monat dürfen in Österreich Gastronomie und Hotels wieder aufsperren. Konkret wurde der 19. Mai als Öffnungstag verkündet. In allen Bereichen also Gastronomie, Kultur und Sport gelten strenge Sicherheitsregeln – auch im Tourismus.

Grüner Pass als entscheidender Begleiter

Beim Verreisen wird der "Grüne Pass" eine wesentliche Rolle spielen. Personen, die geimpft, getestet oder genesen sind, erhalten dann einen QR-Code etwa auf ihr Handy. Mit dem "Grünen Pass" sollen aber nicht nur Reisen innerhalb Österreichs, sondern auch ins Ausland wieder möglich sein, im Inland gilt der Pass aber quasi als Eintrittskarte.

Für alle Österreicher, die etwa das Meer in Italien sehen möchten, gibt es Erleichterungen. Die Reisebeschränkungen zu jenen Ländern, die das Coronavirus in Griff haben, fallen nämlich. Personen, die einen längeren Aufenthalt in einem Hotel buchen, werden jedoch nicht nur vor dem Antritt der Reise einen negativen Corona-Test brauchen, sondern auch während des Urlaubs.

FFP2-Maskenpflicht und weitere Tests

Konkret gilt in allen Beherbergungsbetrieben eine FFP2-Maskenpflicht in den allgemeinen Bereichen. Beim Betreten muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden. Die Gäste müssen sich mit ihrem Namen und den Kontaktdaten beim Betreten registrieren (wie das in der Beherbergung ohnehin üblich ist).

Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden. Bei der Inanspruchnahme von weiteren Dienstleistungen bzw. Gastro im Hotel braucht es ab einem Aufenthalt über die Gültigkeit des Eintrittstestes hinweg alle zwei Tage Selbsttests unter Aufsicht vor Ort.

Jede Beherbergung muss ein Präventionskonzept erstellen und eine/n COVID-19-Beauftragte/n ernennen. Für die Hotelgastronomie gelten dieselben Regeln wie für die normale Gastronomie (inkl. Sperrstunde um 22:00 Uhr).

Die Regelungen für den Wellnessbetrieb sind analog zu Wellness-Freizeiteinrichtungen. Auch die Thermen öffnen am 19. Mai mit den vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen.

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    Die Bundesregierung verkündet Öffnungsschritte ab 19. Mai.
    Die Bundesregierung verkündet Öffnungsschritte ab 19. Mai.
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