Politik

Sobotka: Einreiseverbot für Erdogan möglich

Heute Redaktion
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Bild: Helmut Graf

In der Diskussion rund um die Wahlkampfauftritte des türkischen Präsidenten Erdogan in der EU hat sich nun auch der Innenminister zu Wort gemeldet. Er wünscht sich einen eigenen Passus im Versammlungsgesetz, der es ihm erlaubt, fremde Wahlveranstaltungen zu verbieten.

Obwohl die Debatte über einen möglichen Wahlkampfauftritt des türkischen Präsidenten Erdogan in Österreich eine theoretische ist (bis jetzt hat sich noch kein hochrangiger türkischer Politiker angekündigt), macht sich Innenminister ) Gedanken über eine Gesetzesänderung.

"Erdogan-Passus"

Sobotka hält eine europäische Lösung für nicht durchsetzbar in dieser Situation. Er schlägt vor, einen Passus im Versammlungsgesetz hinzuzufügen, der es der Regierung erlaubt, ausländischen Politiker den Auftritt bei Wahlveranstaltungen in Österreich zu verbieten, wenn dies zum Schutz der Menschen- und Grundrechte dient.

Diese Formulierung will er nun mit Experten erörtern und möglichst schnell umsetzen: "Damit den Worten Taten folgen", so Sobotka im Interview mit "Ö1".

Warum dieser Passus auf die Erdogan-Wahlkampf zutrifft, erklärt Sobotka mit der möglichen Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit: "Ich denke, dass wir in der Situation wo wir heute sind, so eine aufgeheizte Stimmung haben, dass das niemand garantieren kann. Ein Land, das die Demokratie sukzessive auszhebeln versucht, das ist nicht im Einklang mit den europäischen Menschenrechten."

Es sei den österreichischen Bürger nicht zuzumuten, die Auseinandersetzungen von ausländischen Wahlkämpfen hier zu haben, "zumal sie diese Rechte, die wir schützen wollen, massiv angreifen".

Kein kategorisches Einreiseverbot

Auch ein Einreiseverbot für Präsident Erdogan sei vorstellbar, wenn sich Sobotka auch nicht darauf festlegen wollte. Es gebe viele Maßnahmen, ans Ziel zu kommen: "Ich glaube es reicht, wenn man die Veranstaltung untersagt."
Verfassungsexperten können sich ein Verbot kaum vorstellen, dazu müsste eine solche Veranstaltung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Wenn es zu Straftaten, Verhetzung, Gewalt käme, bestünde auch ohne Gesetzesänderung die Möglichkeit, eine solche Veranstaltung von vornherein zu untersagen.