Politik
Sobotka: Ungarn bei Nicht-Rücknahme der Asylwerber k...
ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka würde die Ungarn klagen, falls sie - wie angekündigt - keine Flüchtlinge aus Österreich zurücknehmen. "Die EU ist für die Außengrenzen zuständig und auch für das Dublin-Abkommen", sagte er im Ö1-Morgenjournal. Wenn ein Land diese Abkommen brechen würde, seien rechtliche Konsequenzen notwendig. Er geht nicht davon aus, dass die Obergrenze von 37.500 Asylanträgen in diesem Jahr erreicht wird.
Am Dienstag hat sich die Regierung auf den Text der Notverordnung geeinigt. ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka würde die Ungarn klagen, falls sie keine Flüchtlinge aus Österreich zurücknehmen. Wenn ein Land das Dublin-Abkommen brechen würde, seien rechtliche Konsequenzen notwendig. Sobotka geht nicht davon aus, dass die Obergrenze von 37.500 Asylanträgen in diesem Jahr erreicht wird.
"Die EU ist für die Außengrenzen zuständig und auch für das Dublin-Abkommen", sagte Sobotka im Ö1-Morgenjournal. Auf die Frage, was mit Flüchtlingen passieren werde, wenn die Obergrenze erreicht ist, meinte Sobotka, dass Ungarn notfalls mit rechtlichen Schritten dazu gebracht werden müsse, die Asylwerber zurückzunehmen. "Die Europäische Union ist für die Außengrenzen zuständig und für die Umsetzung des Dublin-Abkommens", so der Innenminister. "Wenn ein Land hier andauernd das Recht bricht, muss man rechtlich dagegen vorgehen".
Sobotka zeigte sich im Interview allerdings zuversichtlich, dass die Obergrenze dieses Jahr nicht erreicht werde. "Im Jänner fangen wir dann wieder bei eins an. Da haben wir dann eine Obergrenze von 35.000 Asylanträgen."
Streit um Inkrafttreten der Verordnung
Obwohl die zwischen den Regierungsparteien SPÖ und ÖVP fixiert ist, gibt es nach wie vor unterschiedliche Standpunkte, wann diese in Kraft treten soll. Laut SPÖ soll sie aktiv werden, wenn die Obergrenze von 37.500 Asylanträgen erreicht wird. ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka möchte die Sonderverordnung schon früher in Kraft treten lassen um im Notfall Vorlaufzeit zu haben.