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ORF erlässt Social-Media-Regeln für Mitarbeiter

Heute Redaktion
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ORF-General Alexander Wrabetz hat die neuen Social-Media-Leitlinien für ORF-Mitarbeiter vorgelegt. Öffentlich mit Politikern zu sympathisieren, ist nun verboten.

"Im Zweifel sollte von einer Meinungsäußerung Abstand genommen werden", heißt es in den neuen "ORF-Social-Media-Leitlinien", die Generaldirektor Alexander Wrabetz am Freitag vorgelegt hat. Denn politische Meinungsbekundungen sind ab sofort verboten.

Die APA zitiert aus dem Papier: "Öffentliche Äußerungen, mit denen demonstrativ Sympathie oder Antipathie gegenüber politischen Institutionen, deren Vertreter/innen oder Mitgliedern zum Ausdruck gebracht wird, sind mit den gesetzlichen Vorgaben unvereinbar und daher unzulässig. Öffentliche Äußerungen, die kritische Auseinandersetzungen oder persönliche Wertungen (Zustimmung, Ablehnung) über Dritte enthalten, sollen sachlich begründet und formuliert werden. In keinem Fall dürfen öffentliche Äußerungen geeignet sein, Zweifel an der Glaubwürdigkeit, Objektivität oder Unabhängigkeit des ORF oder seiner Mitarbeiter/innen aufkommen zu lassen."

Likes und Shares betroffen

Das gilt auch für private Ansichten, denn laut den Richtlinien sei eine Trennung zwischen Beruf und Privatleben in sozialen Medien kaum möglich. Trotzdem, so hält es das Papier fest, sei die Nutzung von sozialen Medien als Ausdruck der freien Meinungsäußerung begrüßenswert.

Nicht nur direkte, sondern auch indirekte Äußerungen sind betroffen. Auch Likes, Dislikes, Retweets oder Shares, die Zustimmung oder Ablehnung ausdrücken, sind tabu. Die konkrete Beurteilung erfolge im Einzelfall, heißt es in den Richtlinien, die als Dienstanweisung für alle journalistischen und programmgestaltenden Mitarbeiter des ORF gelten.

Was bei Verstößen passiert, ist unklar. In dem Papier sind keine Konsequenzen für Fehlverhalten angeführt.

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    "Heute"-Montage, Material APA-Picturedesk

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