Zusammen mit Freunden wartet der Geschädigte (26) schon eine halbe Stunde vor Prozessbeginn vor dem Gerichtssaal 136 im ersten Stock des Landesgerichts.
Er selbst ist aufgrund einer Querschnittslähmung an den Rollstuhl gefesselt. Und das alles soll ihm sein Freund (damals 25 Jahre) am 27. November letzten Jahres angetan haben. Der Berufssoldat hat ihm beim Besuch in seiner Wohnung in der Linzer Zollamtstraße laut Anklage mit einer Pistole angeschossen – wir berichteten. Unabsichtlich, wie der Beschuldigte stets beteuerte.
Beim Bundesheer wurde wegen des Schusses ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Vor dem Start der Verhandlung trafen die beiden noch am Gang aufeinander. Sie würdigten sich aber keines Blickes. Kein Wunder, erlitt das Opfer durch die abgefeuerte Kugel damals schwerste innere Verletzungen und ist jetzt gelähmt.
Laut dem Angeklagten sei es ein Unfall gewesen. Beim damaligen Treffen schon der heute 26-Jährige ein Magazin in seine mitgebrachte Glock 19. Im Glauben, dass es sich um eine Übungspatrone handelt, zielte er aus kurzer Distanz auf seinen Freund und drückte ab. So schilderte der Angeklagte schon bei der Polizei den Hergang.
Jedoch war keine Übungspatrone im Magazin. Ganz im Gegenteil: Es handelte sich um scharfe Munition. Der Linzer ging nach dem Schuss sofort zu Boden. Der Soldat leistete nach dem Unfall Erste Hilfe und alarmierte die Rettung.
Wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilte ihn die Richterin zu fünf Monaten bedingter Haft. Er muss auch eine Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.