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Sonderpensionen: 9.060 Euro-Grenze ist fixiert

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Regierung und Teile der Opposition haben sich auf eine neue Regel für Sonderpensionen geeinigt, die am Donnerstag im Nationalrat beschlossen werden soll. Demnach gilt bei künftigen Zusatzpensionsansprüchen eine Obergrenze von 9.060 Euro. SPÖ, ÖVP, Grüne und Team Stronach haben sich auf diese Summe geeinigt. FPÖ und NEOS sind nicht einverstanden.

Sogenannte "Luxuspensionen" sollen mit dem neuen Gesetz verfassungsgesetzlich begrenzt werden. In welcher Höhe war einen Tag vor der Sitzung noch Gegenstand von Verhandlungen zwischen Koalition und Opposition. Ursprünglich war vorgesehen, dass solche Bezüge nicht mehr die dreifache monatliche ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 13.590 Euro) übersteigen. Nun gilt für zukünftige Verträge, , eine Obergrenze in der Höhe der doppelten Höchstbeitragsgrundlage, also 9.060 Euro.

SPÖ und ÖVP sehen darin "einen großen Schritt zur Kürzung von unangemessen hohen Pensionen". Die FPÖ sieht das anders und zwar als "Verhöhnung aller ASVG-Pensionisten". Für die NEOS sind damit weiterhin "Privilegienpensionen" möglich.

Einen Erfolg verbuchen dagegen die Grünen: "Die Obergrenze für zukünftige Luxuspensionen wird auf grüne Initiative weiter sinken", so Sozialsprecherin Judith Schwentner. Dem Team Stronach geht die Regel zwar nicht weit genug, dennoch will es diesem "ersten Schritt" zustimmen.