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Sonderpensionen sind trotz Reduktion ein Luxus

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und Team Stronach hat der Nationalrat am Donnerstag die Einschränkung der "Luxuspensionen" im staatsnahen Bereich beschlossen. Solche Sonderpensionen dürfen künftig nicht höher als die doppelte Höchstbeitragsgrundlage sein, das sind derzeit 9.060 Euro.

beschlossen. Solche Sonderpensionen dürfen künftig nicht höher als die doppelte Höchstbeitragsgrundlage sein, das sind derzeit 9.060 Euro.

Ist eine Sonderpension allerdings schon vereinbart, kann sie das 3,5-fache der Höchstbeitragsgrundlage betragen. Das sind 15.855 Euro. Allfällige zusätzliche Ansprüche aus der gesetzlichen Pensionsversicherung (ASVG etc.) können außerdem uneingeschränkt dazu bezogen werden.

Höhere Abgaben

Betroffen von der Neuregelung sind also auch diejenigen, die bereits eine Sonderpension beziehen. Bei ihnen werden Pensionssicherungsbeiträge erhöht bzw. neu eingezogen, die zwischen 5 und 25 Prozent liegen - je nach Höhe.

Nationalbank bis ORF

Insgesamt sind laut Sozialministerium 27 Institutionen von den Neuregelungen erfasst - von der Nationalbank über die Kammern und die Sozialversicherung bis hin zum ORF. Etwa 9.600 Personen sind von den Änderungen betroffen.

FPÖ und NEOS: "Zum Genieren"

Die FPÖ nennt die Neuregelung ein "Machwerk", für das man sich vor ASVG-Pensionisten genieren müsse, das unhaltbare System der Luxuspensionen werde über Jahrzehnte aufrechterhalten. Auch die NEOS vermissen die Verhältnismäßigkeit. ASVG-Pensionisten drohten durch das Pensionskonto Kürzungen von über drei Prozent, während die "dicken Fische" durch das Gesetz nur Einbußen von einem Prozent zu befürchten hätten, so der pinke Vorwurf.

Die Anträge der Opposition blieben ohne Mehrheit.

Die Länder sind eingeladen, die Vorgaben des Bundes nachzuvollziehen. Derzeit denken aber nur die Steiermark, Kärnten, das Burgenland und Oberösterreich daran, die Regeln des Bundes zu übernehmen. Die anderen Länder wollen eigene Wege beschreiten bzw. halten ihre Regelungen für ausreichend.