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Spanair-Passagiere müssen um Geld bangen

Heute Redaktion
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Bild: JUANJO MARTIN (EFE)

Die spanische Fluggesellschaft Spanair hat am Montag offiziell Insolvenz beantragt. Die Reisenden könnten nun durch die Finger schauen. Sie haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung oder Ersatz.

22.000 Passagiere waren am Wochenende von der Einstellung des Flugbetriebs betroffen. Hunderte Fluggäste saßen auf Flughäfen fest. Abgesehen vom Ärger um die Flugabsagen besteht für Kunden grundsätzlich kein Anspruch auf Entschädigung oder Ersatz. Darauf weist die Reiserechtsexpertin Beate Wagner von der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Für Airlines gebe es keine Insolvenzabsicherung, wie sie für Reiseveranstalter vorgeschrieben ist. "Da gibt es leider einen großen Unterschied."

Aussicht auf Geld hängt von Buchungsart ab

Für Passagiere, die bestimmte Buchungsarten gewählt haben, könnte es dennoch Möglichkeit geben, nicht ganz auf dem verlorenen Geld sitzen zu bleiben. Spanair ist Mitglied des internationalen Fluggesellschaften-Verbunds Star Alliance, zu dem unter anderem auch die Lufthansa gehört. Bei von Spanair verkauften Tickets für die Flüge anderer Gesellschaften sei es möglich, dass diese nach wie vor gültig seien, erklärte das Unternehmen am Montag.

Spanair spricht nach eigenen Angaben auch mit anderen Fluggesellschaften wie Iberia und Vueling über Sondertarife für Ersatzflüge. Iberia hatte bereits am Freitag mitgeteilt, es habe in Abstimmung mit den spanischen Behörden einen Notfallplan in Gang gesetzt. Spanair-Passagieren würde zum Preis von 60, 90 und 100 Euro freie Plätze auf innerspanischen und innereuropäischen Routen erhalten. Auch Extraflüge auf sehr stark frequentierten Routen seien denkbar.

Pauschalreisen: Veranstalter steht in der Pflicht

Bessergestellt sind nach Angaben der Verbraucherschützerin Wagner Spanair-Kunden, deren Flugticket zu einer Pauschalreise gehört. Dann greift die für Reiseveranstalter nach europäischen Verbraucherrecht geltende Ausfallabsicherung. Die Veranstalter sind verpflichtet, kostenlos alternative Flugmöglichkeiten zu organisieren.

Wer ein Ticket bereits bezahlt, aber noch nicht benutzt hat, der kann sich nach Angaben von Spanair den Reisepreis zurückerstatten lassen, wenn er es in bar oder per Banküberweisung in einem Reisebüro gekauft hat. Wer ein Ticket dagegen per Kreditkarte bezahlt habe, der müsse Informationen zu Rückerstattungen bei seinem Kreditkartenunternehmen einholen.

Warten auf Insolvenzverfahren

In den Beziehungen zwischen Fluggesellschaften und Passagieren gelten demnach dieselben Grundregeln wie in jedem anderen Geschäftsverkehr auch: Wer eine Leistung im Voraus bezahlt, muss generell mit dem Risiko leben, im Fall einer plötzlichen Insolvenz seines Vertragspartners erstmal mit leeren Händen dazustehen. Auch Fluggästen bleibe dann nur die Möglichkeit, ihre Forderung später im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend zu machen, erläuterte Wagner.