Wirtschaft

Spar-Durchsuchung: Alles legal

Heute Redaktion
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Spar wirft der Wettbewerbsbehörde FBI-Methoden bei einer Hausdurchsuchung in der Unternehmenszentrale vor. Spionage-Software soll eingesetzt worden sein, weshalb Spar die Republik Österreich verklagen will. Das zuständige Oberlandesgericht Wien sagt jetzt aber, alles sei legal gewesen.

Spar wirft der Wettbewerbsbehörde FBI-Methoden bei einer Hausdurchsuchung in der Unternehmenszentrale vor. , weshalb Spar die Republik Österreich verklagen will. Das zuständige Oberlandesgericht Wien sagt jetzt aber, alles sei legal gewesen.

Man habe den Auftrag gegeben, Daten sicherzustellen.Über die Methoden gebe es weder Vorgaben im Gesetz noch spezielle Anordnungen des Gerichts. Auch der Sachverständige Seiler sieht nichts Ungewöhnliches. Es sei zwingend notwendig, derartige Software einzusetzen - auch um nachträgliche Verfälschungen zu verhindern.

Volksanwalt schaltet sich ein

Am Freitag kündigte die Volksanwaltschaft an, die Vorwürfe von Amts wegen zu prüfen. Dabei solle festgestellt werden, ob alles rechtens war, so Volksanwalt Peter Fichtenbauer in einer Aussendung. "Wir werden uns sowohl an das Innenministerium als auch an die Bundeswettbewerbsbehörde wenden. Damit soll geklärt werden, ob ein derartiger Auftrag erteilt wurde, und ob der Einsatz der zweifelhaften Software rechtens war", sagte Fichtenbauer.

Die Wettbewerbshüter hätten bisher keine Auskunft über den Vorfall geben wollen. Und die Polizei beschränke sich auf die Auskunft, ein "Standard-Tool" eingesetzt zu haben. Zudem solle geklärt werden, ob Schäden am IT-System bei Spar entstanden seien. Grundsätzlich müsse vermieden werden, "dass es zu Handlungsexzessen kommt, die mit der Österreichischen Rechtsordnung nicht vereinbar sind", so der Volksanwalt.

Spar fordert den USB-Stick

Auslöser der jüngsten Auseinandersetzung waren Hausdurchsuchungen am 19. August in Kärnten und Salzburg wegen angeblicher Preisabsprachen des Unternehmens mit seinen Lieferanten. Am Donnerstag erhob dann Spar-Vorstand Gerhard Drexel den Vorwurf, dabei sei eine illegale Spionage-Software des FBI eingesetzt worden. Alleine der Austausch von IT-Komponenten bei 25.000 Endgeräten koste eine Million Euro.

Der Konzern kündigte eine Beschwerde bei der Datenschutzkommission, eine Schadenersatzklage gegen die Republik und eine Klage auf Herausgabe des Datensticks an. Strafrechtliche Schritte behalte man sich vor. "Herr Drexel schaut offenbar zu viel Science-Fiction", kommentierte ein Sprecher der Wettbewerbshüter. "Es hat sich um einen ganz normalen USB-Stick mit Standard-Software gehandelt, den das Bundeskriminalamt bei Hausdurchsuchungen schon Hunderte Male verwendet hat."