Politik

Sperrstunde bis 4 Uhr wird vorerst gestrichen

Die Regierung macht der geplanten Verlängerung der Sperrstunde in Österreich einen Strich durch die Rechnung. Bis 4 Uhr feiern ist abgesagt.

Rene Findenig
Teilen
Die Nachtgastronomie wird vorerst nicht bis 4 Uhr öffnen dürfen.
Die Nachtgastronomie wird vorerst nicht bis 4 Uhr öffnen dürfen.
iStock

Eine Lockerung der Sperrstunde für die Nachtgastronomie wird es nicht geben. Eigentlich war diese ab 1. August bis 4 Uhr früh angedacht, am Mittwoch wurde der Plan aber abgeblasen. Partytiger und Nachtschwärmer wissen dagegen nicht einmal, ob die Nachtgastronomie überhaupt ab 15. August aufsperren wird dürfen. Das soll sich erst Ende Juli entscheiden, wie der Sprecher des Verbands der österreichischen Nachtgastronomen, Stefan Ratzenberger, der Nachrichtenagentur APA sagt.

Die "derzeitige epidemiologischen Lage in Österreich" lasse weitere Öffnungsschritte "aktuell nicht zu", heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Alle zwei Wochen soll die Situation bei den Coronavirus-Zahlen evaluiert werden, außerdem solle es regelmäßige "intensive" Gespräche mit den Vertretern der Veranstaltungsbranche geben. An der Sperrstunde werde aber vorerst nicht gerüttelt. Das erbost die Nachtgastronomen.

"Jeden Tag gibt es in ganz Österreich 'illegale' Partys und wir dürfen nicht aufmachen"

"Jeden Tag gibt es in ganz Österreich 'illegale' Partys und wir dürfen nicht aufmachen", wird Ratzenberger zitiert. In der Slowakei dürfe man bis 4 Uhr Party machen, in der Schweiz bis 6 Uhr, es gebe auch bereits einen Partytourismus. Der Sprecher will, dass illegale Partys unterbunden werden und fordert einen rückwirkenden und vollkommenen Ersatz der Fixkosten, ohne den viele Lokale nicht mehr aufsperren könnten.

Das Gesundheitsministerium wiederum will die Betriebe "rasch und zielsicher" finanziell unterstützen, in welcher Form ist allerdings unklar. Weiters wird darauf hingewiesen, dass derzeit geschlossene Nachtlokale und Veranstaltungsorte auch keinen unangemeldeten Großveranstaltungen im Freien durchführen dürften. "Auch in den geöffneten Betrieben der Gastronomie gilt – wie für sämtliche Bereiche im öffentlichen Raum – weiterhin der Ein-Meter-Abstand", heißt es.