Politik

Straches Konten sollen geöffnet werden

Berichten zufolge hat die Staatsanwaltschaft Wien grünes Licht für die Einsichtnahme in Straches Konten gegeben. Der Verdacht lautet auf Untreue.

Leo Stempfl
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Das Ehepaar Strache
Das Ehepaar Strache
Helmut Graf

Erfolg für die Ermittler des Bundeskriminalamts in der FPÖ-Spesenaffäre: Laut Medienberichten dürfen die Beamten Einsicht in die Konten des ehemaligen FP-Chefs Heinz-Christian Strache nehmen. Dieser, sowie seine Gattin Philippa und drei weitere Mitarbeiter stehen im Verdacht, private Ausgaben über Konten der Partei abgerechnet zu haben. Wie berichtet sollen diese, etwa als gefälschte Belege von Restaurants ("Repräsentationskosten"), der FPÖ in Rechnung gestellt worden sein.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte die Staatsanwaltschaft Wien um eine Kontoregisterabfrage angesucht. Dieser wurde laut "Kronen Zeitung" nun stattgegeben, auch der "ORF" berichtet. Die Maßnahme erfolgte aufgrund von Aussagen bereits befragter Zeugen. Zu den Geschädigten zählen nicht nur die FPÖ Wien, sondern auch die Bundes-FPÖ, der freiheitliche Parlamentsklub sowie der Wiener FPÖ-Gemeinderatsklub.

Ersten Erkenntnissen zufolge belaufe sich der Schaden auf fast 600.000 Euro, laut einem Bericht des BKA (der der APA vorliegt) könnte die Summe allerdings weit höher sein. Die Staatsanwaltschaft selbst bestätigte die Berichte vorerst nicht, da zu den einzelnen Ermittlungsschritten keine Auskünfte erteilt werden dürften.

Klage gegen Dominik Nepp

Unterdessen klagte Strache am Freitag FPÖ-Landesparteiobmann Dominik Nepp. Dieser behauptete in mehreren Interviews, Strache habe "Spesenbetrug begangen", "die eigenen Leute betrogen" und durch "gefälschte Rechnungen sein Privatleben, sein Luxusleben finanziert".

Straches Anwalt Mag. Zechbauer aus Salzburg schreibt in der Klageschrift dazu: "Die Behauptungen des Beklagten (Nepp, Anm.) sind unwahr. Der Kläger (Strache, Anm.) ist unbescholten; er hat auch keine strafbaren Handlungen begangen." Die Forderungen Straches lauten deswegen auf Unterlassung, diese Aussagen zu verbreiten und das Widerrufen bereits getätigter Behauptungen durch Nepp. Darüber hinaus wird eine Einstweilige Verfügung angestrebt. Der Streitwert beträgt laut Klagsschrift 21.000 Euro.