Österreich

Spielerinnen nackt gefilmt: Anwälte für neues Gesetz

Heute Redaktion
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Schwarz im kleinen Foto und Symbolfoto.
Schwarz im kleinen Foto und Symbolfoto.
Bild: Rechtsanwaltskammer NÖ, iStock

Nachdem jener Trainer der zwei Spielerinnen heimlich nackt gefilmt hatte strafrechtlich nicht belangt werden konnte, will die Rechtsanwaltskammer eine Gesetzesänderung.

Der aktuelle Fall eines Fußballtrainers aus dem Mostviertel, der zwei seiner Spielerinnen (beide 19) heimlich beim Duschen filmte, sorgte für viele Diskussion und Empörung – "Heute" berichtete. Nachdem bereits im März die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hatte, lehnte auch Richtersenat die beantragte Fortführung des strafrechtlichen Verfahrens ab.

Grund dafür ist, dass das österreichische Strafgesetz aktuell keine entsprechende Rechtsgrundlage biete, um die Strafverfolgung überhaupt aufzunehmen. Die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich fordert deshalb entsprechendes Handeln seitens der Politik, um zukünftig die strafrechtliche Verfolgung unfreiwilliger Nacktaufnahmen zu ermöglichen.

Strafrechtliches Verbot gefordert

"Derzeit ist nur die heimliche Tonaufnahme strafbar, nicht die heimliche Bildaufnahme. Das ist ein typischer Auswuchs einer veralteten Bestimmung, als heimliche Videoaufnahmen nur mit hohem technischem Aufwand möglich waren. Heute hat aber praktisch jeder ein Smart-Phone mit integrierter Kamera", erklärt Michael Schwarz, Präsident der Kammer.



Eine rasche Gesetzesänderung sei notwendig, um diese und vergleichbare Lücken zu schließen und somit heimliche Fotos oder Videoaufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich strafbar zu machen. Diese soll aber nur für den "höchstpersönlichen Lebensbereich" gelten, da ansonsten keinerlei Aufnahmen in der Öffentlichkeit mehr möglich wären – und somit auch keine Urlaubsfotos vom Strand oder der Bergwanderung. (min)