Österreich

Spielsüchtiger Buchhalter stahl aus Firmenkasse

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Ein Internet-Spielsüchtiger Buchhalter, der in die Firmenkasse gegriffen haben soll, ist zu viereinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der 43-jährige Oberösterreicher hat bei seiner Firma einen Gesamtschaden von mehr als 1,115 Mio. Euro hinterlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte spielte überwiegend Roulette und Poker im Internet. Obwohl er gut verdiente, konnte er das zocken nicht lassen und hoffte auf große Gewinne. Dadurch verlor er aber immer mehr Geld - bis er am eigenen Konto im Minus war. Deshalb zweigte er bei seiner früheren Firma Geld ab. Irgendwann flog der 43-Jährige aber auf und wurde angezeigt.

Dies hielt ihn aber nicht davon ab, bei seinem darauffolgenden Arbeitgeber wieder in die Firmenkasse zu greifen. Das für sich abgezweigte Geld verbuchte er als Zahlungen an Lieferanten. Erst wenn diese mit einer Mahnung kamen, schickte er das Geld. So konnte er tausende von Euro für sich abzweigen.

Mann gestand

Erst, als 580.000 Euro Gewinn fehlten, wurde sein Chef aufmerksam. Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab, zu dem er auch im Prozess noch stand.

Trotzdem war sein Chef war großzügig: Der 43-Jährige wurde nicht sofort gefeuert, sondern nur ins Lager versetzt. Den Schaden sollte er von seinem Gehalt abstottern. Doch das war noch nicht das Ende: Bei der Einschulung seiner Nachfolgerin überwies er wieder Geld an sich.

Chef des Angeklagten ist kulant

Das Schöffengericht verurteilte ihn wegen des Verbrechens des betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauches und Veruntreuung. Er verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab - somit noch nicht rechtskräftig. Für das Gericht besteht die Chance auf eine nachträgliche Strafminderung: Der Chef des Angeklagten hat für ihn einen Anwalt organisiert, der einen Internet-Wettanbieter auf 950.000 Euro Schadenersatz verklagt hat, weil diesem die notwendigen Lizenzen fehlen würden.

Er siegte schon in zwei Instanzen, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Wenn er das Geld bekäme, könnte er damit die Schadenssumme und damit die Strafe verringern. Der Richter empfahl ihm vor einem neuerlichen Arbeitsantritt eine Therapie gegen Spielsucht.