Coronavirus

Spital verweigert Behandlung von Patienten ohne Maske

Keine Maske, keine Behandlung: Im Kantonsspital Olten wurde ein Mann nicht behandelt, weil er keine Schutzmaske tragen wollte – trotz gültigem Attest.
20 Minuten
14.01.2021, 09:27

Der Olter O. S.* zog sich beim Fußballspielen eine Schulterverletzung zu. Der Vorfall ereignete sich vor einigen Monaten, aber im Verlauf der Zeit wurden seine Schmerzen immer stärker. Der 60-Jährige wollte sich darum diese Woche ärztlich untersuchen lassen. Doch trotz vereinbartem Termin beim Kantonsspital Olten, fiel die Behandlung ins Wasser.

Keine Untersuchung für maskenlosen Mann

Keine Maske, keine Verarztung. Das hieß es, als S. am Montag ohne Schutzmaske beim Kantonsspital Olten auftauchte. Dabei wies er dem Personal auch sein Maskenattest vor und beteuerte, dass er aus medizinischen Gründen keine Maske tragen könne, führt S. gegenüber "20 Minuten" aus: "Ich habe keine Lungenkrankheit, aber Atembeschwerden, wenn ich eine Maske trage." Deswegen habe er von seinem Hausarzt ein Attest erhalten.

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Davon wollte das Spital jedoch nichts wissen. "Der Arzt erklärte mir, dass er das Attest nicht anerkennt", so der Oltner. In einem Schreiben, das "20 Minuten" vorliegt, hielt das Spital seinen Entscheid fest. "Da Sie sich weigern eine Maske aufzusetzen, lehne ich persönlich eine Sprechstundenkonsultation ab", steht in dem Schreiben. Dies trotz des attestierten Maskendispens, wie der Arzt selber festhält.

"Maske beeinträchtigt die Atmung nicht"

Das Kantonsspital Olten bestätigt den Entscheid vom Montag gegenüber der "Solothurner Zeitung". Im Spital sei beschlossen worden, dass externe Zeugnisse betreffend einer Maskendispens keine Gültigkeit hätten. Dies, weil nach neusten Untersuchungen das Tragen einer Hygienemaske die Atmung und die Sauerstoffaufnahme nicht beeinträchtigen würden.

Bei einer psychischen Störung oder bei hoher Dringlichkeit könne jedoch eine Ausnahme gemacht werden. Beides sei bei Herrn S. aber nicht der Fall gewesen.

"Ich bin kein Coronaskeptiker!"

Mit diesem Entscheid gibt sich S. nicht zufrieden. Er sei kein Coronaskeptiker oder Maskenverweigerer. Erzürnt postete er den Vorfall in den sozialen Medien. "Um einen Arzt zu finden, der mich trotz Dispens behandelt, habe ich das Erlebnis im Kantonsspital Olten auf Facebook gestellt", so S.

Sein Facebook-Post löste unter den Usern eine große Diskussion aus. Die meisten Nutzer stellen sich auf die Seite des Spitals. Nur: Hat man dort überhaupt rechtmäßig gehandelt?

Strenger, als der Bund vorschreibt

"Ja, zumindest im konkreten Fall", sagt Lukas Widmer vom Rechtsdienst des Departements des Innern. Die Spitäler seien den privaten Praxen in gewissen Bereichen gleichgestellt und dürften laut Bundesamt für Gesundheit auch strengere Schutzmaßnahmen vorsehen als die Behörden.

Das weiß auch O.S.: "Rechtliche Schritte werde ich nicht prüfen", sagt er. "Die Solothurner Spitäler sind offenbar dazu befugt, schärfere Maßnahmen umzusetzen, als der Bund verlangt."

Im Notfall ist es anders

Dies betont auch der Dachverband der Schweizer Spitäler H+. Es sei zwar grundsätzlich davon auszugehen, dass die Schweizer Spitäler und Kliniken auch Patienten mit Maskendispens behandeln. Aber: "Letzendlich ist es der Entscheid des Spitals, wie mit solchen Fällen umgegangen wird", so Sprecher Stefan Althaus zu "20 Minuten".

Etwas anders sieht es bei Notfallsituationen aus, sagt Rechtsexperte Widmer. Hier bekäme das Spital im Streitfall wohl ein Problem mit dem Diskriminierungsverbot, wenn es einen Patienten mit Maskendispens ablehnen würde.

*Name der Redaktion bekannt