Politik

Urteil gegen Gudenus jetzt rechtskräftig

Johann Gudenus hat vor Gericht gegen die Stadt Wien verloren. Er muss ein Facebook-Posting widerrufen.

Heute Redaktion
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Johann Gudenus.
Johann Gudenus.
Bild: imago stock & people

Schlappe vor Gericht für den früheren FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus.

Der hatte auf Facebook behauptet, Wien habe binnen weniger Monate Hunderte Muslime eingebürgert: "Rot-grüne Willkommenskultur: Wien verleiht Hunderten Muslimen in nur drei Monaten die Staatsbürgerschaft!", schrieb er am 30. Oktober 2018.

Integrations-Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) hatte dagegen geklagt, das Wiener Handelsgericht entschied, dass Gudenus die Aussage widerrufen und ähnliche unwahre, kreditschädigende oder ehrenrührige Behauptungen in Zukunft unterlassen muss.

Gudenus legte Berufung ein, doch das Oberlandesgericht Wien entschied nun, dem nicht Folge zu leisten. Auch eine Revision ist nicht zulässig. Der Ex-Freiheitliche muss die Behauptung widerrufen.

Religion nicht ausgewiesen

Gudenus hatte die 1.079 Einbürgerungen im ersten Quartal 2018 mit den Statistiken der Religionszugehörigkeit in den Herkunftsländern verglichen und kam irgendwie auf 450 eingebürgerte Muslime.

Das kann man aber gar nicht wissen, denn die Religionszugehörigkeit wird im Zuge der Einbürgerung nicht erfasst.

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