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Spucke & Alk: Trash-Fans ist "Sommerhaus" zu heftig
Nach dem "Sommerhaus der Stars"-Auftakt hagelt es Kritik für RTL. Das Publikum ist entsetzt, wie weit der TV-Sender mit dem Trash-Format geht.
Gleich von Anfang an fliegen beim diesjährigen "Sommerhaus der Stars" ordentlicht die Fetzen. Während sich Georgina Fleur (30) mit ihrem Verlobten Kubilay Özdemir (41) bei ihrem Aufenthalt permanent die Kante gibt, greift auch Kraftpaket Andreas Robens zur Flasche, bis er vollkommen die Kontrolle verliert. Betrunken und aggressiv droht er seinem Erzfeind Kubilay, ihn "wegzumachen" und kann nur noch von seiner Frau Caro in Zaum gehalten werden. Die Situation eskaliert vollends, als Özdemir Ex-"Bachelor" Andrej Mangold (33) ins Gesicht spuckt. Der Skandal ist perfekt, kommt aber beim TV-Publikum nicht so an wie es sich TV-Sender RTL vielleicht gewünscht hat.
Publikum ist über RTL-Programm entsetzt
"Das ist das asozialste, was ich im deutschen Fernsehen gesehen habe", schimpft ein User auf Twitter nach der "Sommerhaus"-Premiere. "Was da heute abgeht, ist komplett krank", ist in einem weiteren Tweet zu lesen. "Offensichtlich schwer abhängige Menschen zu zeigen, die gewalttätig werden: wtf". Für viele hat TV-Sender RTL zu weit über das Ziel von Fernsehunterhaltung hinaus geschossen. "Sorry RTL, aber so etwas auszustrahlen zeigt, welches Niveau ihr mittlerweile erreicht habt", beschwert sich ein weiterer Nutzer auf Social Media.
Sperren und rechtliche Konsequenzen
Die Grenzen, wie weit Trash-TV für die Quote gehen darf, scheinen in diesem Jahr besonders gerne ausgereizt zu werden. Bereits im Frühjahr bekam der Sender SAT.1 Ärger, weil in einer Folge von "Promis unter Palmen" Lästerei in Mobbing ausartete und die Sendung unkommentiert ausgestrahlt wurde. Hier behalf man sich damit, dass man die Episode bis heute aus der Mediathek entfernte. Ob das auch beim "Sommerhaus der Stars" der Fall sein wird, bleibt abzuwarten.
Özdemirs Spuckattacke auf Ex-"Bachelor" Mangold könnte außerdem rechtliche Konsequenzen für den Verlobten von Georgina Fleur haben. Wie die Plattform "Promiflash" berichtet, macht man sich laut offiziellen Bußgeldkatalog strafbar, wenn man sein Gegenüber vorsätzlich anspuckt. Diese Respektlosigkeit fällt in die Kategorie Beleidigung oder sogar Körperverletzung, muss aber im Einzelfall entschieden werden. Mit einer Klage könnte es also weiteren gerichtlichen Ärger für Kubilay geben, der sich bereits seit letzter Woche in einem von vielen anhängigen Verfahren verantworten muss.