Politik

Staatsanwaltschaft prüft jetzt Vorwürfe gegen Pilz

Ob bei Peter Pilz ein Verdacht auf Begehung einer strafbaren Handlung gegeben ist, untersucht jetzt die Staatsanwaltschaft.

Heute Redaktion
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Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt nun in der Causa Pilz. Vorerst wird geprüft, ob in irgendeine Richtung der Verdacht auf Begehung einer strafbaren Handlung gegeben sei.

Peter Pilz wird bekanntermaßen der sexuellen Belästigung beschuldigt. Sexuelle Belästigung ist – auch ohne Gewaltanwendung – prinzipiell strafbar. Mit 1. Jänner 2016 ist zudem ein Paragraf in Kraft getreten, wonach ebenfalls strafbar ist, wenn "eine andere Person durch eine intensive Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle in ihrer Würde verletzt wird".

Fall bereits verjährt

Da jene Ergänzung erst seit Anfang 2016 gilt und die Verjährungsfrist nur ein Jahr beträgt, können beide über Peter Pilz bekannten Fälle – der Vorfall in Alpbach als auch die Beschuldigung der ehemaligen Assistentin – nicht strafrechtlich verfolgt werden. Zwar könne die Staatsanwaltschaft prüfen, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, eine strafrechtliche Verfolgung allerdings nur einleiten, wenn die "belästigte Person" dem zustimmt. Lehnt das Opfer ab, kann es keinen Prozess geben.

Die beiden öffentlich diskutierten Vorwürfe gegen Peter Pilz kurz zusammengefasst: Eine ehemalige Mitarbeiter wirft Pilz sexuelle Belästigung in 40 Fällen vor. Sie hat sich 2015 an die Klubführung der "Grünen" und die Gleichbehandlungsanwaltschaft gewandt, dann aber eine Verschwiegenheitsklausel vereinbart und keine Anzeige erstattet. 2013 soll der Politiker zudem beim Europäischen Forum in Alpbach eine Frau "begrapscht" haben. (ek)

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