Mit der Reform des Staatsschutzgesetzes will Innenministerin Johanna Mikl-Leitner im Kampf gegen den Terror den Behörden Mittel in die Hand lege, um vor Begehen einer Straftat einzuschreiten und so die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Kritiker sehen damit Grundlagen für einen Inlandsgeheimdienst geschaffen und starteten eine Petition dagegen.
Mit der im Kampf gegen den Terror den Behörden Mittel in die Hand lege, um vor Begehen einer Straftat einzuschreiten und so die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Kritiker sehen damit Grundlagen für einen Inlandsgeheimdienst geschaffen und starteten eine Petition dagegen.
Im Gesetzestext heißt es: "Hauptaufgabe bleibt die Abwehr von verfassungsgefährdenden Angriffen. Gemeint sind damit jede Art von Extremismus und Terrorismus sowie der Schutz kritischer Infrastrukturen. Deshalb bekommt der Verfassungsschutz auch Kompetenzen im Bereich Cyberkriminalität und Wirtschaftsspionage. Dazu gehört es, Regierungsorgane und Betreiber sensibler Wirtschaftsbereiche wie Energie, Finanzen, Transport oder Gesundheit auf aktuelle Gefahren hinzuweisen."
Der Gesetzesentwurf sieht konkret vor, dass das BVT in Zukunft viel früher ermitteln darf und auch mehr Möglichkeiten der Überwachung nutzen kann. So braucht das BVT aktuell noch einen “konkreten Tatverdacht”, in Zukunft soll die “Bewertung einer Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung” für das Eingreifen des BVT ausreichen. Das soll in Zukunft bei über 100 Strafbeständen möglich sein.
Mit dem neuen Gesetz sei laut Mikl-Leitner die Basis dafür geschaffen worden, dass die Staatsschutzbehörden bereits im Vorfeld aktiv Bedrohungen mit extremistischem und terroristischem Hintergrund entgegentreten können: "Damit können die Behörden die Menschen in Österreich vor Angriffen durch Terrorismus, Wirtschafts- und Industriespionage und vor Cyberangriffen bestmöglich schützen.", so ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon.
Zudem werde mit der Einführung einer Definition eines "verfassungsgefährdenden Angriffes" ein "konkret auf die Aufgaben des Verfassungsschutzes und der Terrorismusbekämpfung zugeschnittener Straftatenkatalog" geschaffen.
SMS und E-Mails dürfen gecheckt werden
Die Verfassungsschützer dürfen etwa die Verkehrs-, Zugangs- und Standortdaten von Betroffenen einfordern – das inkludiert, wer wann mit wem telefoniert hat, eine SMS oder E-Mail sendete. Selbst bei der ‘wahrscheinlichen’ Störung einer Versammlung dürfen die Ermittler tief in die Privatsphäre von Verdächtigen eindringen. Erstmals gestattet das Gesetz auch den Einsatz sogenannter V-Leute im Verfassungsschutz, die als Spitzel im Milieu ermitteln.
Petition gegen Gesetz
Kritiker sehen das neue Staatsschutzgesetz bedenklich: Es untergrabe die Grundrechte der Bevölkerung, und etabliere eine unkontrollierbare Überwachungsbehörde, so der Tenor. Das Gesetz gehe viel zu weit und erlaube Eingriffe in das Kommunikationsgeheimnis, die nach der bisher gültigen Strafprozess-Ordnung nicht mit einem Gerichtsbeschluss für zulässig erklärt werden könnten. Mit dem geplanten Gesetz würden die Grundlagen gelegt, um einen echten Inlandsgeheimdienst zu schaffen, so die Kritiker.
Bei einer Hinter der Petition steht die AKVorrat (Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung).
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Amnesty International Österreich: Dass keine Richter darüber wachen, wen die Staatsschützer umfassend observieren dürfen, sei problematisch, so Amnesty in einer Aussendung. “Bedenklich” sei auch, dass “alle, auch unbescholtene Bürger davon betroffen sein können, ohne davon zu wissen”. Denn niemand könne nachvollziehen, was man konkret tun muss, um ins Visier der Daten-Sammler zu kommen: Das Gesetz würde der Behörde das Recht geben, sensible Daten zu verarbeiten, ohne dass eine konkrete Gefährdung vorliegt.
Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter / GÖD Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte: Es bestehe die Gefahr der Verselbstständigung des sogenannten ‘Staatsschutzes’ in der Schaffung eines Systems, eines ‘inner circle’, wobei die politische und verfassungsrechtliche Kontrolle völlig ausgeschaltet wird, da der Staatsschutz nach dem Entwurf völlig geheim und abgehoben arbeiten kann."
Internetprovider in Österreich: Die Unschärfe des Gesetzes berge enorme Rechtsunsicherheiten in sich.
Wirtschaftskammer: "So weitreichende Ermächtigungen und Befugnisse sollten in einem demokratischen Rechtsstaat jedenfalls einer starken Kontrolle unterliegen. Dies ist aber im vorliegenden Entwurf nicht vorgesehen. Die ‘Staatsschutzorgane’ unterliegen nämlich nur der Kontrolle eines einzigen Rechtsschutzorgans, des Rechtsschutzbeauftragten. […] Ein Richtervorbehalt sollte hier dringend angedacht werden!"
Arbeiterkammer (AK): "Das größte Problem ist, dass dem Verfassungsschutz ein sehr großer Ermessensspielraum bei der Beurteilung der Frage, ob die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung vorliegt, eingeräumt wird. Es reicht ein abstraktes Risikoszenario."
Gewerkschaften: "Auch die Störung oder Verhinderung einer Versammlung (§ 285 StGB) durch eine Gegendemonstration wäre ein verfassungsmäßiger Angriff im Sinne des Gesetzes, wenn er aus weltanschaulichen oder religiösen Motiven erfolgt. Es ist jedoch kaum eine Gegendemonstration denkbar, die nicht weltanschaulich oder religiös motiviert ist."
AKVorrat (Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung): “Mit dem Argument eines wahrscheinlichen verfassungsgefährdenden Angriffs will das Ministerium ihren Behörden umfassende Überwachungsbefugnisse geben und sie gleichzeitig der dringend nötigen Kontrolle entziehen. Der Gesetzesentwurf ist ein grundrechtsgefährdender Angriff, der gestoppt werden muss".