Politik

Staatsschutzgesetz im Parlament beschlossen

Heute Redaktion
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Der Nationalrat hat am Mittwoch die Reform des Staatsschutzes mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen. Es kommt zu einer Ausweitung der Kompetenzen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Umstritten ist vor allem der Einsatz von Vertrauensleuten.

Der Nationalrat hat am Mittwoch die  mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen. Es kommt zu einer Ausweitung der Kompetenzen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Umstritten ist vor allem der Einsatz von Vertrauensleuten.
Auch, wenn die Kritiker grundsätzlich darin einig sind, dass weite Teile dieses Gesetzesvorhabens durchaus notwendig sind, haben Grüne und FPÖ, Journalisten- und Rechtsanwaltsverbände bereits Klagen angekündigt.

Sowohl die Grünen als auch die Freiheitlichen haben bis zuletzt mit den Regierungsparteien verhandelt, um Änderungen an der Reform durchzusetzen. Die heftig kritisierte Streichung eines Gerichts unter Einsetzung eines internen Rechtsschutzbeauftragten könnte den Datenaustausch in beide Richtungen stark verbessern.

Was passiert mit den Daten?

Die Gefahr am neuen Gesetz ist, dass im Rahmen des Staatsschutzes wahrscheinlich weit mehr Daten von Unbescholtenen, als von Verdächtigen erfasst werden. Der Gesetzestext definiert nämlich nicht, welche Daten weitergegeben werden dürfen. Die Datensätze landen im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT).

Kritik an "Vertrauensleuten"

Es gibt derzeit 28 unterschiedliche Regelungen für Datentransfers, wobei diese durch militärische Geheimdienste noch verschärft werden. Nach Österreich übermittelte Daten sollten ausschließlich in der Datenbank des BVT landen.

Was dann allerdings über diese "Gefährderdaten" erhoben und anderen Behörden in Europa übermittelt wird, ist umstritten. Journalisten sehen das von der Verfassung garantierte Berufsgeheimnis gefährdet. Auch wenn mindestens einer der drei Vertrauensleute (Rechtsschutzbeauftragter und zwei Stellvertreter) über zehn Jahre richterlicher Berufspraxis verfügen muss, ist man skeptisch.

Auf Seite 2 gibt es die Eckpunkte des Staatsschutzgesetzes...

Die Eckpunkte des Staatsschutzgesetzes

Aufgaben: Staatsschutz-Aufgaben, die bisher im Sicherheitspolizeigesetz standen, gehören von nun an ins Polizeiliche Staatsschutzgesetz (PStGS). Das soll klarstellen, wer in der Polizei die Verfassung schützt und wer mit welchen Maßnahmen gegen Terroristen kämpfen darf.

Befugnisse: Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung hat enormen Handlungsspielraum. Die "Erweiterte Gefahrenforschung" zählt zu den wesentlichen Befugnissen. Hier geht es um die Beobachtung einer Gruppierung, von der man annimmt, dass es zu mit schwerer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verbundener Kriminalität, insbesondere zu weltanschaulich oder religiös motivierter Gewalt kommt".

Delikte: Ein umfangreicher Deliktkatalog wurde in den letzten Verhandlungen noch reduziert. Als verfassungsgefährdend eingestuft werden unter anderem terroristische Straftaten sowie der Zusammenschluss, die Ausbildung und die Anleitung dafür. Landfriedensbruch, Verhetzung und die Bildung von bewaffneten Verbindungen sind, sofern ideologisch oder religiös motiviert ebenfalls ein Fall für das PStGS.

Ermittlungsmethoden: Nach Kritik im Vorfeld erhalten verdeckte Ermittler (V-Leute) keine gefälschten Urkunden. Auch dürfen sie nicht Ausspähen.

Telekom-Technologien: Diese können in der vollen Bandbreite genutzt werden. Verbindungsdaten sowie Stammdaten, IP-Adressen und Standortdaten können bis zu fünf Jahre gespeichert werden. Sollten die Daten nichts zu den Ermittlungen beitragen, sind sie zu löschen.