Österreich

Verliert Stadt Wien rund 3.000 Sozialwohnungen?

Ein Privat-Investor kaufte den gemeinnützigen Bauträger WBV-GÖD – offenbar unzulässig. Jetzt soll der Unternehmer dafür noch belohnt werden.

Heute Redaktion
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Auch in der Seestadt Aspern stehen betroffene Wohnungen.
Auch in der Seestadt Aspern stehen betroffene Wohnungen.
Bild: picturedesk.com

Die Mietpreise steigen immer weiter, Wohnraum ist in der Bundeshauptstadt Mangelware. Währenddessen verscherbelt die Stadt offenbar Sozialwohnungen an Privatunternehmer:

Die Keystone-Holding von Unternehmer Christian Hosp erwarb unlängst den Sozialbau-Träger WBV-GÖD mit rund 3.000 Sozialwohnungen.

Verkauf "nicht rechtmäßig"

Wie die "Presse" berichtet, war dieser Kauf allerdings laut Revisionsverband unzulässig. Wenn Anteile eines Sozialbau-Trägers verkauft werden, muss dafür eine Genehmigung des Landes Wien her. Diese Zustimmung wurde nie eingeholt. Jetzt soll auch noch die Gemeinnützigkeit der Wohnungen aberkannt werden.

Guter Deal

Für den Privatunternehmer dürfte sich die Investition lohnen. Er zahlte etwa 6 Millionen Euro für die mit Steuergeld mitfinanzierten Wohnungen. Sollte der Antrag auf Aberkennung der Gemeinnützigkeit durchgehen, kann er die Wohnungen verkaufen. Geschätzter Wert: 600 Millionen Euro. Für die jetzigen Mieter der rund 3.000 Wohnungen ändere sich aber gar nichts, versicherte ein Sprecher von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ) gegenüber der APA .

Wohnbaustadtrat zuständig

Jetzt muss Wohnbaustadtrat Ludwig entscheiden. Der Sozialdemokrat hat sich leistbares Wohnen auf die Fahnen geheftet, nun liegt der Bericht in seinem Ressort. "Die zuständige Behörde hat ein entsprechendes Verfahren eingeleitet", heißt es aus dem Büro des Politikers. Dabei gehe es nicht nur um fehlende Genehmigungen, sondern vor allem um den Aspekt, dass die Eigentümergesellschaft „derzeit unter überwiegendem Einfluss von Personen, die als Angehörige des Baugewerbes einzustufen sind", stehe, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA. Und das sei laut Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) nicht zulässig.

Unternehmer Hosp spricht von "Missverständnis"

„Ich werde um die Beibehaltung der Gemeinnützigkeit für die Gesellschaft – und damit um den Erhalt der (Sozial-) Wohnungen in der bestehenden Form - kämpfen. Mein Interesse war und ist es, mit diesem Unternehmen im Gemeinnützigen Wohnbau aktiv zu sein. Alles andere wäre sinnlos und substanzgefährdend, so Christian Hosp. Die Berichte seien "ein großes Missverständnis".

Das von der MA 50 eingeleitete Verfahren behandle derzeit lediglich die Frage, ob die formalen Vorschriften des Wohnungsgemeinnützigkeits-Gesetzes über die geforderten Eigenschaften des Eigentümers erfüllt seien. Hosp sei zuversichtlich, dass "die Prüfung rasch zu einem positiven Abschluss kommen wird". Er wolle "dann in der Gesellschaft auch die strukturellen und operativen Maßnahmen setzen, die es braucht, um die bestehenden Wohnungen langfristig zu verwalten und neue zu bauen." (shoe)