Österreich

Stadt wollte 6000 Euro von Mann, weil DAS kein Rad sei

Eine Posse um ein Pedal-Fahrzeug wurde vor Gericht jetzt ausgebremst! Ein Unternehmer wurde wegen seines Rads von der Stadt Graz geklagt – und gewann.

Christian Tomsits
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André Lintschnig liebt Lastenräder und wurde von der Stadt verklagt
André Lintschnig liebt Lastenräder und wurde von der Stadt verklagt
Bergschaf

Rad oder "Unrad"? – das war hier die Frage und wurde jetzt zivilgerichtlich geklärt, nicht rechtskräftig. Die Stadt Graz hatte den Lastenrad-Besitzer André Lintschnig am 17.6.2021 auf 6000 Euro und Unterlassung geklagt, weil er sein ungewöhnliches "Objekt" auf städtischen Parkplätzen geparkt hatte. Das Abstellen seiner Lastenräder sei eine "verkehrsfremde Nutzung", argumentierte man. Ein von der Stadt beauftragter Gutachter wollte zudem vor dem Zivilgericht in Abrede stellen, dass das oben abgebildete Fahrzeug rechtlich überhaupt ein Fahrrad sei. Jetzt klärte der Rat: Es ist eindeutig ein Rad! 

André Lintschnig nach der Verhandlung vorm Bezirksgericht Graz-West am Lastenrad
André Lintschnig nach der Verhandlung vorm Bezirksgericht Graz-West am Lastenrad
Denise Kramer

Lintschnig treppelte höchstselbst – allein mit der Kraft seiner Beine – zum Gerichtsgebäude und verwies dort auf die gängige Fahrrad-Definition der Straßenverkehrsordnung, die selbstverständlich auch auf den Straßen der Stadt Graz ihre Gültigkeit besitzt. Dort wird ein Fahrrad als "Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet ist" beschrieben. 

Das Bezirksgericht wies die Klage der Stadt nun in erster Instanz zurück, der Aktivist muss sich nun nicht mehr, ob der drohenden Kosten von 6000 Euro finanziell abstrampeln. Das für den fall der Fälle bereits gesammelte Geld soll nun (falls die Stadt auf eine Berufung verzichtet) entweder an die Spender zurückbezahlt, oder in ein kostenlos auszuleihendes Lastenrad investiert werden.

"Ich hoffe die Verantwortlichen machen die Sache nicht noch peinlicher, also sie ohnehin schon ist"

"Ich hoffe die Verantwortlichen akzeptieren die Entscheidung eines unabhängigen Gerichts und machen die Sache nicht noch peinlicher, also sie ohnehin schon ist. Nebenbei würde eine Berufung noch mehr Steuergeld vergeuden. Denn sobald das Urteil rechtskräftig ist, zahlt die Prozesskosten der Steuerzahler – zu einem kleinen Anteil also sogar ich selber", so Lintschnig.