Österreich

Star-Sänger erpresste Oper-Manager mit Bordell-Bildern

Ein Wiener Opernsänger verzettelte sich auf der Bühne des Lebens. Weil er Drohbriefe per Fax verschickte, tauscht er den Konzertsaal gegen Zelle ein.

Christian Tomsits
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Für den Opernstar fiel letzter Vorhang vor Gericht.
Für den Opernstar fiel letzter Vorhang vor Gericht.
Denise Auer

In den besten Opernhäusern der Welt gab der Sänger die Rolle des Bösewichtes – im echten Leben zeigte er sich zuletzt völlig von der Rolle. Der Wiener Opernstar und Promi-Sohn hat bereits einschlägige Vorstrafen wegen Körperverletzung und beharrlicher Verfolgung im Register. Das brachte ihn bereits zuvor in Haft. Doch der Bundespräsident begnadigte den verdienten Künstler – aber nach der Haftentlassung Anfang April ließ er sich dennoch zu weiteren Missetaten verleiten.

"Meine Serben treten dir die Tür ein"

Weil er sich ungerecht behandelt fühlte, versendete er bereits Ende April Fax-Nachrichten an einen Opern-Manager, drohte ihm mit der Veröffentlichung von kompromittierendem Bild-Material eines angeblichen Bordell-Besuchs. Einen Primar-Arzt beschuldigte er der sexuellen Belästigung und einem Wiener Fußball-Funktionär und Anwalt drohte er am Telefon: "Ich schicke dir Serben, die ich im Häfn kennengelernt habe durch die verschlossene Türe nach Hause, so schnell kannst du gar nicht schauen." Im beschaulichen Gerichtssaal des Wiener Landesgerichts leugnete der Star-Musiker, der einst internationale Konzersäle füllte, die Taten.

Anwalt Philipp Wolm verteidigte.
Anwalt Philipp Wolm verteidigte.
Sabine Hertel

Statt Rampenlicht nun Häfn-Zwielicht

Als die Kameras einer Postfiliale den unverkennbaren Sänger aber eindeutig als Absender der anonymen Droh-Schreiben überführte, begann er "zu singen": Nach einer Besprechung mit seinem Anwalt, Top-Verteidiger Philipp Wolm gestand der Mann: "Ich bin schuldig." Den Schlussakkord in der Verhandlung setzte der Richter: 12 Monate Haft und ein Widerruf seiner Bewährungsstrafen – nun brummt der Bariton wohl mehr als zwei Jahre den Gefangenenchor in der Justizanstalt. Auch der Antrag auf Fußfessel steht aber im Raum. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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