Wien

Start für Petition gegen Fiaker in Wiener Innenstadt

Der Verein Tierschutz Austria will ein Fahrverbot ab 30 Grad sowie Fiaker-Strecken nur noch außerhalb der Innenstadt durchsetzen.

Heute Redaktion
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Tierschützer wollen per Petition Fiaker-Strecken nur noch außerhalb der Wiener Innenstadt und ein Fahrverbot ab 30 Grad durchsetzen.
Tierschützer wollen per Petition Fiaker-Strecken nur noch außerhalb der Wiener Innenstadt und ein Fahrverbot ab 30 Grad durchsetzen.
Sabine Hertel

Ab 35 Grad bekommen Fiaker-Pferde in Wien hitzefrei. Tierschützer wollen diese Marke seit Jahren auf 30 Grad drücken, bisher aber ohne Erfolg. Nach dem Vorstoß von Tierschutzminister Johannes Rauch (Grüne) wird auch wieder über ein generelles Verbot diskutiert.

Der Verein Tierschutz Austria will Fiaker-Pferde gänzlich aus der Innenstadt verbannen sowie ein Fahr-Verbot ab 30 Grad durchsetzen. Eine entsprechende Petition kann ab sofort unterstützt werden. Die Tierschützer führen an, dass unebenes Kopfsteinpflaster, viel Lärm und die Hektik der Stadt für sensible Tiere wie Pferde nicht artgemäß sind.

Tradition erhalten, Tierleid reduzieren

Hinzu kommt extreme Hitze während dem Sommer. "Das derzeit geltende Fahrverbot ab 35 Grad ist zu wenig und muss strenger kontrolliert werden. Die Stadt ist aufgefordert, zumindest diese Regelungen zu kontrollieren", fordert Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins. Durch die generelle Verlegung von Fiaker-Strecken fern der Innenstadt könne einerseits die Tradition der Fiaker erhalten bleiben und gleichzeitig Tierleid deutlich reduziert werden. 

Gespräche zwischen Stadt und Bund 

Hoffnung setzen die Tierschützer in die im Juni angesetzten Gespräche zwischen Stadt und Bund, "die sich derzeit die politische Verantwortung gegenseitig zuschieben". Laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) sei die Wiener Hitzeregelung für Fiaker-Pferde von der Gesetzgebungskompetenz sehr wohl von den Ländern gedeckt.

"In diesem Fall geht es nämlich nicht um die bloße Haltung von Pferden (dafür wäre der Bund im Rahmen seiner Tierschutzkompetenz zuständig), sondern um die Beförderung von Personen mit Fahrzeugen. Für diese Angelegenheit sind die Länder zuständig“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme des VfGH.

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