Österreich

Rückwärts über die Rampe: Ist das erlaubt?

Zahlreiche Autofahrer in der Heiligenstädter Lände flüchteten am Sonntag im Rückwärtsgang vor dem Stau. Aber: Ist das eigentlich erlaubt?

Heute Redaktion
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Der Stau auf der Donaukanalstraße (B 227) trieb viele Autofahrer am Sonntag in die Kriminalität. Sie reversierten 130 Meter lang auf einer Rampe, die eigentlich zum Auffahren auf die Schnellstraße da ist.

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Die unorthodoxe Methode ist tatsächlich strafbar. Wie ein Sprecher der Polizei Wien, Patrick Maierhofer, gegenüber "Heute" bestätigt, drohen sogar hohe Strafen: "Nein, das Rückwärtsfahren auf einer Abfahrtsrampe und zugleich Einbahn ist verboten. Die Verwaltungsstrafe kann bis zu mehreren hundert Euro gehen", sagt er.

Der dazugehörige Gesetzestext lautet:

1.) Das Rückwärtsfahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße, wenn es nicht dem Einfahren in eine Parklücke dient, noch dazu mit einer Geschwindigkeit von zwanzig km/h, stellt ein unerlaubtes Fahrmanöver dar.

B 227 - Donaukanalstraße
Die B 227 (Donaukanalstraße) verläuft in Wien von der Nordbrücke bis zum Knoten Prater. Die Schnellstraße führt dabei unter anderem an der Heiligenstädter Lände vorbei, wo das seltsame Schauspiel am Sonntag Mittag zu beobachten war.

2.) Das unerlaubte Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße und die Einhaltung einer überhöhten Fahrgeschwindigkeit durch einen anderen, die Straße in der erlaubten Richtung benützenden Verkehrsteilnehmer stellen gleich schwer wiegende Verkehrsverstöße dar. Das Verschulden am Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge ist daher im Verhältnis 1 : 1 zu teilen.

Stau hat sich aufgelöst

Kurz nach 13 Uhr hat sich der Stau auf der Donaukanalstraße übrigens aufgelöst. Die Fahrt ist nun frei, für waghalsige - und verbotene - Fahrmanöver gibt es also keinen Anlass mehr.

(red)