Politik

Aktive Sterbehilfe auch in Österreich gefordert

Deutschland erlaubt künftig aktive Sterbehilfe, auch gegen Bezahlung. Eine Initiative fordert auch in Österreich einen Rechtsanspruch darauf.

Heute Redaktion
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Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch beschlossen, dass auch geschäftsmäßige aktive Sterbehilfe durch Organisationen oder Vereine – wie dies etwa in der Schweiz bereits erlaubt ist – künftig erlaubt sein soll. Bisher war lediglich Sterbehilfe durch Verwandte oder "Nahestehende" straffrei.

Die rechtliche Situation in Österreich

Die rechtliche Regelung in Bezug auf Sterbehilfe ist in Österreich strenger als in Deutschland. Das Strafrecht verbietet "Tötung auf Verlangen" (§ 77) und "Mitwirkung am Selbstmord" (§ 78) unter allen Umständen. Aktive direkte Sterbehilfe, also alle Maßnahmen, die zum Ziel das Töten eines Menschen hat, werden schwer bestraft.

Straffrei sind in Österreich passiver Sterbehilfe – also der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen beim Sterben – wenn ein Patient dies aktuell oder im Rahmen einer gültigen Patientenverfügung im Vorhinein so wünscht. Ebenfalls straffrei ist aktive indirekte Sterbehilfe – also medizinische Maßnahmen, welche das Leiden eines Menschen unter Einsatz aller helfenden Mittel lindern, auch wenn möglicherweise der Sterbeprozess dadurch verkürzt wird.

Suizidgedanken? Holen Sie sich Hilfe, es gibt sie.

In der Regel berichten wir nicht über Selbsttötungen - außer, Suizide erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit.

Wenn Sie unter Selbstmord-Gedanken, oder Depressionen leiden, dann kontaktieren Sie die Telefonseelsorge unter der Nummer 142
täglich 0-24 Uhr

Sterbehilfe in Europa im Überblick:

Verfassungsgerichtshof tagt zu Sterbehilfe

Auch in Österreich fordert die Sterbehilfe-Initiative "Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende" (ÖGHL) eine Aufhebung der Strafparagrafen 77 ("Tötung auf Verlangen") und vor allem 78 ("Mitwirkung am Selbstmord"). Seit Anfang der Woche tagt der Verfassungsgerichtshof, bei dem derzeit vier Verfahren zum Thema Sterbehilfe anhängig sind. Der Verein rechnet mit einer Entscheidung noch im Frühjahr.

Aber es gibt auch Kritik, vor allem aus der Katholischen Kirche. Die Ethikerin Susanne Kummer vom kirchennahen Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) befürchtet, dass "das Rechtssystem ausgehöhlt" werde. Sie warnt im Gespräch mit der "Kathpress" vor einer "Büchse der Pandora", die dadurch geöffnet werde. Auch der Katholische Kirchenverband sieht einen "Dammbruch" und warnt vor ähnlichen Urteilen in Österreich.

Wie steht ihr zum Thema Sterbehilfe? Diskutiert in den Kommentaren!

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