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Steuerreform fix: Das müssen Sie jetzt wissen

Heute Redaktion
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Bild: Heute-Grafik

Bis tief in die Nacht wurde verhandelt, gestern dann die Einigung präsentiert. Nur die heftig diskutierte De-facto-Abschaffung des Bankgeheimnisses - die automatische Konteneinsicht - ist noch nicht durch. Sie braucht eine Zweidrittelmehrheit im Parlament; die Grünen pochen auf richterliche Kontrolle.

Bis tief in die Nacht wurde verhandelt, am Dienstag dann die Einigung präsentiert. Nur die heftig diskutierte De-facto-Abschaffung des Bankgeheimnisses – die automatische Konteneinsicht – ist noch nicht durch. Sie braucht eine Zweidrittelmehrheit im Parlament; die Grünen pochen auf richterliche Kontrolle.

Gezeichnet von der langen Verhandlungsnacht traten Kanzler Faymann (SP) und Vize Mitterlehner (VP) am Dienstag vor die Presse. Faymann betonte, dass es keine "negativen Veränderungen, nur positive" gegeben hätte. Die Steuerreform tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft.
Das sind die wichtigsten Punkte:

Lohnsteuer: Statt bisher drei gibt es ab 2016 sechs Lohnsteuerstufen (siehe Grafik). Bei einem Bruttogehalt von 2.100 Euro ist das ein Plus von 900 Euro. Ab 1 Mio. Euro Jahresverdienst steigt der Spitzensteuersatz auf 55 Prozent – das allerdings auf fünf Jahre begrenzt.
Steuergutschrift: Niedrigverdiener und Kleinpensionisten erhalten automatisch eine Steuergutschrift (siehe unten).
Kinderfreibetrag: Aufgestockt von 220 auf 400 Euro.
Erben und Grunderwerb: Für Betriebe: Freibetrag von 900.000 Euro. Deckelung beträgt 0,5 Prozent des Grundstückswerts. Schulden werden bei der Betriebsübergabe in der Familie steuerlich nicht mehr wirksam. Für Private: Freibetrag beim Erbe von Wohnraum bis 150 m2 für Ehepartner. Weitergabe der Immobilie in der Familie nach Verkehrswert und nicht nach günstigerem 3-fachen Einheitswert. Erben kleinerer Immobilien: Steuersatz-Senkung von 2 auf 0,5 Prozent für Wert unter 250.000 Euro.
Registrierkassenpflicht: Gilt für Firmen mit einem Jahresumsatz über 15.000 Euro. Die Belegpflicht gilt begleitend. Ausnahme: kleine Vereinsfeste (Zelt- und Feuerwehrfeste, kürzer als 2 Tage).
Mehrwertsteuer: Ab 2016 13 Prozent statt 10 Prozent für Hotelübernachtungen, Tierfutter, Museums- und Theaterkarten, Blumen. Wer eine Reise bis September 2015 zahlt, für den gelten noch 10 Prozent.
Abschreibungen: Private Kranken-, Unfall-, Pensions- und Lebensversicherungen können nicht mehr abgeschrieben werden (Altverträge nach 2016 nur noch 5 Jahre). Zusatzkosten für Wohnraumschaffung und -sanierung ebenso.
Kontoeinsicht: Nur bei begründetem Verdacht der Steuerhinterziehung. Vorerst ohne richterlichen Beschluss. Die Grünen fordern weiter eine Rechtskontrolle, dann stimmen sie zu.


Automatischer Steuerausgleich

All jene, die eine Steuergutschrift ("Negativsteuer") haben, erhalten diese ab 2017 (rückwirkend für 2016) automatisch – ohne eine Arbeitnehmerveranlagung. Das betrifft eine Million Steuerzahler – Kleinpensionisten, Praktikanten und alle, die unter 11.000 Euro im Jahr verdienen.

So funktioniert’s: Betroffene erhalten vom Finanzministerium einen Brief, können Kontonummer-Änderungen bekanntgeben, dann wird überwiesen. Pensionisten erhalten für 2016 50 Euro, dann 110 Euro. Arbeitnehmer 220 Euro, dann 400 Euro. Das Ministerium erwartet Kosten von 200 Mio. Euro.

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