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Steward krank: Wiener fuhren 741 km mit Bus

Urlauber aus Wien mussten zwei zusätzliche Nächte auf Teneriffa verbringen, da ein Fly Niki-Flugbegleiter erkrankt war.

Heute Redaktion
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Bild: Kein Anbieter

Als die Reisegruppe am 1. April am Flughafen von Teneriffa ankam, erfuhren die Wiener, dass ihr Flug gestrichen worden ist. Grund war nicht etwa ein technischer Defekt, sondern der Ausfall eines Flugbegleiters - kein Scherz.

Der Wunsch nach einer raschen Weiterbeförderung durch Fly Niki erfüllte sich nicht, wie die ORF-Sendung "Wien Heute" berichtete. Die Urlauber mussten zwei weitere Nächte auf Teneriffa verbringen.

Hunderte Kilometer mit dem Bus

Schließlich gab es doch einen Rückflug. Eine Maschine hob am Flughafen Aeropuerto Internacional Reina Sofía (Teneriffa Süd) mit den Urlaubern ab. Das Flugzeug setzte auch sicher am Boden auf - allerdings in Zürich. Von dort ging es für die Betroffenen 741 Kilometer mit dem Bus weiter.

"Dass man einen Flieger kurzfristig, in zwei Tagen, nur nach Zürich fliegen kann, das finde ich schon arg", sagte Kurt Cech im Gespräch mit dem "ORF".

Streichung/Überbuchung/Verweigerung der Beförderung
Kann ein Flug nicht angetreten werden, weil er gestrichen wird, überbucht ist oder die Beförderung verweigert wird, besteht Anspruch auf eine vergleichbare andere Beförderung an den Zielort oder Erstattung der Kosten des Flugtickets und ggf. kostenlosen Rücktransport an den Ausgangsort.

Zusätzlich besteht bei Nichtbeförderung/Streichung von Flügen/Verspätungen von über 3 Stunden unter Umständen Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

Diese beträgt je nach Flugstrecke 250 bis 600 Euro:
Bis 1.500 km: 250 Euro Entschädigung
1.500 km bis 3.500 km: 400 Euro Entschädigung
Über 3.500 km: 600 Euro Entschädigung

Ausnahme: Keine finanzielle Entschädigung gibt es, wenn ein Flug wegen "höherer Gewalt" gestrichen werden muss (z.B. Unwetter, Sicherheitsrisiko, Streik) oder
die Fahrgäste zwei Wochen vor dem Abflugdatum über die Streichung informiert werden oder das Flugunternehmen einen alternativen Flug für die Strecke in einem ähnlichen Zeitraum angeboten hat.

Reisenden stehen 600 Euro zu

Man bedaure den Vorfall, hieß es von Fly Niki. Laut Arbeiterkammer bestehen aufgrund der Annullierung des Flugs Ansprüche. Bei einer Überschreitung von 3.500 Kilometern - im konkreten Fall sind es fast 4.400 Kilometer - stehen den Reisenden jeweils 600 Euro zu.

(aj)